Leverkusen: 42-Jähriger wegen 1400 Kinderfotos verurteilt
zuletzt aktualisiert: 29.06.2010Leverkusen (RPO). Ein 42-jähriger Leverkusener wurde gestern am Amtsgericht Leverkusen wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war geständig.
Der IT-Supporter hatte im Zeitraum von 14 Monaten kinderpornografische Bilddateien und Filme bei einer Internet-Tauschbörse regelmäßig heruntergeladen. Bei einer von der Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchung im September 2008 wurden auf seinem Computer und vier weiteren externen Festplatten insgesamt 1390 Bilddateien und 50 Filme aus dem kinderpornografischen Genre sichergestellt. Vornehmlich handelte es sich um Intimitäten mit sechs- bis neunjährigen Mädchen.
Suche nach Therapie
Nach der Sicherstellung der Dateien wandte sich der Angeklagte an die Beratungsstelle von "pro familia", um sich einer Therapie zu unterziehen. Diese versuchte bisher ohne Erfolg einen Therapieplatz für den Angeklagten zu organisieren.
Warum es überhaupt zu der Straftat kam, versuchte gestern sein Anwalt Frank Schönberger am Amtsgericht zu erklären. "Mein Mandant ist ein PC- beziehungsweise Internetfreak, der zunächst normale Dateien aus dem Internet herunterlud. Doch er entwickelte ein Suchtverhalten, dass ihn in das kinderpornografische Genre abrutschen ließ. Er will damit aber nichts mehr zu tun haben, weshalb er auch bereits versucht habe, einen Therapieplatz zu bekommen."
Geständnis war strafmildernd
Das Geständnis und der Wille zur Therapie ließen Richter Oliver Fröhlich ein strafmilderndes Urteil fällen. "Wenn man sich kinderpornografische Filme anschaut, hat man normalerweise eine gewisse Neigung dazu", sagte der Richter zum Angeklagten. "Deshalb ist es um so wichtiger, dass Sie geständig sind und selber eine Therapie anstreben."
Laut Fröhlich müsse der Angeklagte so früh wie möglich lernen, mit seinen Gefühlen diesbezüglich umzugehen. Als Bewährungsauflage muss sich der Verurteilte deshalb jetzt einer Therapie unterziehen. "Ich hoffe, dass Sie durch uns schneller einen Therapieplatz bekommen", sagte Richter Fröhlich.
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