Leverkusen: Achtung Zollkontrolle!
VON STEPHANIE LICHIUS-ENGELS - zuletzt aktualisiert: 14.07.2010 - 18:02Leverkusen (RPO). Souvenirs und Schnäppchen gehören zum Urlaub dazu. Aber was ist ein Schnäppchen, was Schmuggelware? Darf ich die Muschel einführen? Den Sand? Und die Vase? Sicher ist: Alligatorenköpfe werden vom Zoll beschlagnahmt.
Die Zeugnisse sind verteilt, die Schulen schließen für die nächsten sechs Wochen ihre Pforten – das heißt für viele Familien: Urlaub! Und wie es so ist, sind die meisten Koffer am Ende der Reise voller als zu Beginn. Der Grund: mitgebrachte Souvenirs und das ein oder andere Schnäppchen. Doch genau diese Mitbringsel führen dann am Zoll immer wieder zu Problemen.
Zoll fand Alligatorenköpfe
So wie die beiden Alligatorenköpfe, die die Beamten in den vergangenen drei Wochen aus dem Verkehr gezogen haben. „Die Pakete waren als Metallskulptur etikettiert“, berichtet Gerd Plinz, Sprecher des Hauptzollamtes Köln. „Ein Gutachten hat ergeben, dass es sich um Mississippi-Alligatoren handelt. Tiere dieser Art sind artengeschützt und werden bei der Einfuhr beschlagnahmt.“
Dass ein solches „Souvenir“ beschlagnahmt wird, sollte jedem klar sein. Aber was ist mit der Vase aus der Türkei? Was mit der Tropenholzskulptur? Schon getrocknete Korallen, ebenso Steine und Muscheln und sogar bestimmter Karibikstrand-Sand können Sie beim Zoll ordentlich ins Schwitzen bringen. Das kann vor allem teuer zu stehen kommen. Denn es gilt:„ „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, erklärt Plinz. „Wer gegen Einfuhrbestimmungen verstößt, riskiert Nachzahlungen und Strafanzeigen. Vor allem exotische Souvenirs können sich schnell als verbotene Ware entpuppen.“
Aber woher weiß man jetzt genau, was ein harmloses Mitbringsel ist und was Schmuggelware? Gerd Plinz: „Ganz wichtig: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs oder Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren und Pflanzen. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich vor Ihrem Urlaub beim zuständigen Zollamt oder dem Bundesamt für Naturschutz nach geschützten Arten in Ihrem Urlaubsgebiet.“
Grundsätzlich wird unterschieden, ob die mitgebrachten Waren aus einem EU- oder Nicht-EU-Land eingeführt werden. Bei Nicht-EU-Ländern wie der Türkei, Tunesien oder Ägypten sieht es folgendermaßen aus: Souvenirs und Produkte zum persönlichen Gebrauch bleiben im Wert von maximal 430 Euro (Flug- und Seereisen) zollfrei. Diese Höchstgrenze gilt auch für Parfüm, Tee oder Elektrogeräte.
Vorsicht ist bei den größeren Mengen geboten. Zollsprecher Plinz: „Sobald der Zoll davon ausgehen muss, dass mit den Waren Handel betrieben werden soll, begeben Sie sich aufs Glatteis.“ Außerdem dürfen weder Fleisch noch Milch oder Milchprodukte ohne Veterinärkontrolle mitgebracht werden. Wegen Seuchengefahr. Ausnahmen gelten für Länder wie die Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen sowie für bestimmte Produkte wie Babynahrung. Gesundheitsschädliche Ware Gefälschte beziehungsweise „kopierte“ Jeans, Taschen, Uhren, oder CDs aus Ländern in der EU mitzubringen wird nicht immer geahndet. Plinz: „Aufpassen sollte man trotzdem – viele Schnäppchen entpuppen sich als qualitativ minderwertige Fälschungen und sind teilweise sogar gesundheitsschädlich.“
Mehr Infos gibt’s unter www.zoll.de
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