Rhein-Wupper: Blumen? Ostersonntag nicht!
VON LUDMILLA HAUSER - zuletzt aktualisiert: 05.04.2007Rhein-Wupper (RPO). Blumen und Brötchen frisch – das wird’s am ersten Feiertag in Leverkusen und Leichlingen nur in sparsamer Weise geben. Laut Gesetz müssen in NRW Bäckereien und Blumenläden geschlossen bleiben.
Auf Sinnsuche begibt sich Ulrike Porten erst gar nicht. Weil der Sinn „dieses Gesetzes einfach nicht zu sehen ist“. Dieses Gesetz ist die Neuregelung der Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen und verbietet „Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen oder Backwaren oder Zeitschriften besteht“, – zitiert Klaus Eitner, Abteilungsleiter für Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten bei der Stadt den Gesetzestext – am Ostersonntag das Geschäft zu öffnen. Statt dessen steht es Ostermontag Blumengeschäften und Bäckereien frei zu öffnen. „Klar, machen wir dann auf“, sagt Ulrike Porten. Aber mit Umsatzverlusten rechnet sie trotzdem. Denn die meisten Osterbesuche, zu denen man Schnittblumen, Osterkörbchen oder Gestecke mitnähme, würden nun mal am ersten Feiertag absolviert. Gestern hat Ulrike Porten für die Kunden eine Information an die Ladentür gehängt.
Die Feiertagslösung
Seit in Krafttreten des neuen Ladenschlussgesetzes für Sonn- und Feiertage gilt: Blumenhändler und Bäckereien dürfen für fünf Stunden ihren Laden öffnen. Vor der Gesetzesänderung waren es drei Stunden. Wer am Ostersonntag trotz Verbot öffnet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Für Brötchen und Blumen zur Tanke
Zu Weihnachten sei es ebenso gelaufen: erster Feiertag geschlossen, zweiter geöffnet. „Die Regelung gilt für alle Doppelfeiertage, also auch für Pfingsten“, bestätigt Eitner, und zwar für alle Verkaufsstellen. Das würde auch rollende Blumenhändler an den Straßenrändern und Parkplätzen betreffen. Sein Tipp für frische Brötchen oder ein Blumensträußchen: die Tankstellen. „Die dürfen am Ostersonntag geöffnet sein, weil sich ihr Angebot eben nicht auf Backwaren, Zeitschriften und Blumen konzentriert.“ Selbst wenn man das bei der Angebotspalette manchmal meinen mag.
Gelassener als die Blumenhändler sehen es wohl die Bäcker. „Wir haben seit ein paar Jahren an Weihnachten, Ostern, Pfingsten gar nicht auf“, sagt Katrin Willeke von der gleichnamigen Backstube. „Wir sind sonst für die Kunden sieben Tage die Woche da, den kleinen Urlaub gönnen wir uns.“ Auch der Franchise-Nehmer von Kamps in Opladen muss sich nicht um den Umsatz sorgen: „Wir haben eine Schankkonzession und sind als Café angemeldet. Wir haben geöffnet.“
Das Gesetzeswerk ist verworren. Denn auf dem Ostermarkt, der am Wochenende in der Fußgängerzone Opladen abgehalten wird, darf verkauft werden – auch Blumen. Grund: „Für den Markt gilt die so genannte Festsetzung“, erläutert Eitner. „Das sind bestimmte Marktprivilegien.“ Den Durchblick zu behalten, wer wann doch oder nicht geöffnet hat, scheint schwierig. Das i-Tüpfelchen hat Ulrike Portens Mitarbeitern entdeckt: „Die wies mich darauf hin, dass im kommenden Jahr der Muttertag ausgerechnet auf den Pfingstsonntag fällt“
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