Alkenrath: Bürgerbusch-Eigner beklagt Betrug
VON PETER KORN - zuletzt aktualisiert: 14.11.2009Alkenrath (RPO). Der Kölner Immobilien-Unternehmer Wilfried Hilgert, der vor einigen Monaten den Bürgerbusch gekauft hatte, fühlt sich vom Vorbesitzer betrogen und will Strafanzeige erstatten. Auch ein Rückzug ist nicht mehr ausgeschlossen.
Der Leverkusener Stadtwald wird möglicherweise schon bald ein Fall für die Gerichte. Der neue Besitzer des Bürgerbuschs, der Kölner Immobilien-Unternehmer Wilfried Hilgert, hat angekündigt, Anfang der Woche Strafanzeige gegen den Vorbesitzer von Diergardt zu stellen. "Er ist betrügerisch vorgegangen", erklärte Hilgert gestern: "Das kann ich in mehreren Punkten belegen."
Hilgert hatte das gut 300 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Bürgerbusch und Scherfenbrandwald im Frühjahr dieses Jahres erworben und hat nach eigenen Angaben inzwischen 85 Prozent der vereinbarten Kaufsumme bezahlt. Doch seit der Vertragsunterzeichnung ziehe sich bereits eine Auseinandersetzung mit dem Eigentümer der Diergardtschen Forstverwaltung hin, der in Kanada lebt. Vor allem in drei Punkten sieht sich Hilgert im Nachhinein an der Nase herumgeführt.
Der Bürgerbusch
Der Bürgerbusch gilt als die "grüne Lunge" der Stadt. Durch den Wald sollte vor Jahrzehnten der damalige Ostring und heutige Karl-Carstens-Ring gebaut werden, um Alkenrath vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
"Verkauft, was gar nicht existiert"
1. Nutzungsrecht: Hilgert betont, ihm sei immer versichert worden, es gebe keinerlei Auflagen seitens der Behörden hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzung des Holzes. Als Ausnahme sei nur ein etwa ein Hektar großes Naturschutzgebiet im Scherfenbrandwald genannt worden. "Nach der Vertragsunterzeichnung habe ich jedoch feststellen müssen, dass das nicht nutzbare Gebiet erheblich größer ist."
Revierförster Karl Zimmermann bestätigte gestern, dass rund 15 Hektar des Bürgerbuschs unter Naturschutz stehen, dass es für weitere etwa 100 Hektar aber so genannte forstliche Festsetzungen gebe, die die Holzwirtschaft deutlich einschränkten, etwa indem sie für die Aufforstung ganz bestimmte Baumarten vorschreiben.
2. Forstbetriebswerk: Hilgert beklagt, von Diergardt habe ihm ein so genanntes Forstbetriebswerk – eine genaue Auflistung des gesamten Forstbestands – verkauft, das gar nicht existiere. Das letzte datiere vom 1. Januar 2000 und umfasse 256 Seiten zuzüglich Pläne. "Das mir versprochene Forstbetriebswerk sollte aber vom 1. Juni 2006 stammen", kritisiert Hilgert. Und eben dies existiere ganz offensichtlich nicht: "Ein neues zu erstellen, kostet mich zwischen 20 000 und 30 000 Euro."
3. Verpachtung: Außerdem bemängelt der Bürgerbusch-Eigner, ihm sei die Verpachtung einer Parzelle des Gebietes an einen Tiefbauunternehmer verschwiegen worden. "In dem Gebiet liegen Baumaterialien herum. Da will ich einen Nachweis, dass keine Altlasten dort lagern."
Immer wieder, so versichert Hilgert, habe er vergeblich versucht, von Diergardt in Kanada zu erreichen, um die Punkte zu klären. Per E-mail sei er vertröstet und hingehalten worden. Schließlich habe sich ein Rechtsanwalt bei ihm gemeldet und 30 000 Euro Nachlass vom Kaufpreis angeboten. "Lächerlich. Soviel kostet mich allein das neue Forstbetriebswerk", argumentiert der Waldbesitzer, der von Diergardt zudem vorwirft, nach dem Verkauf des Geländes noch Holz geerntet zu haben, das ihm gar nicht mehr gehörte.
Jetzt will der neue Besitzer straf- und zivilrechtlich gegen den alten vorgehen. Auch ein Rücktritt vom Kauf sei nicht ausgeschlossen. Dies, so betont Hilgert, "ist aber wirklich meine letzte Option."
Der Rechtsanwalt, den Hilgert als bisherigen Vertreter von Diergardts genannt hat, verwies auf Anfrage auf seine Verschwiegenheitspflicht und gab keine Stellungnahme ab.
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