Berlin/Leverkusen: Duogynon-Prozess: Anspruch verjährt
zuletzt aktualisiert: 30.11.2010 - 18:01Berlin/Leverkusen (RPO). In dem Prozess eines Duogynon-Opfers gegen den Pharmakonzern Bayer erklärte ein Richter des Landgericht Berlins, dass er den Auskunftsanspruch des Klägers als nicht geben ansehe. Ein von Geburt an schwerst behinderter Mann hatte gerichtlich geklagt, um alle Unterlagen hormonellen Schwangerschaftstests Duogynon einzusehen. Bayer hatte dies bislang abgelehnt und sich auf Verjährung berufen.
Rund 50 Personen sind am Dienstagnachmittag ins Landgericht Berlin gekommen, um einer Verhandlung beizuwohnen, die möglicherweise den Auftakt für eine Reihe von Prozessen bildet: Es geht darum, Einsicht in die Unterlagen des Konzerns Bayer Schering zum Hormonpräparat Duogynon zu erhalten. Sommers Mutter hatte das Medikament 1975 erhalten, um zu testen, ob sie schwanger war.
Als ihr Sohn zur Welt kam, lag seine Blase außerhalb des Körpers und sein Penis war missgebildet. Jetzt will Sommer erfahren, ob Duogynon hierfür die Verantwortung trägt. Sein Fall war nur einer von vielen, bei denen Missbildungen nach Duogynon-Einnahme auftauchten: Es kam auch zu Missbildungen der Extremitäten, Herzfehlern, offenem Rücken und offenem Bauch. 1978 zog Schering das Medikament aus dem Verkehr.
Erste Versuche in den 80er Jahren, gegen die Firma vorzugehen, scheiterten an der Gesetzeslage. Der 34-jährige Sommer unternahm nun einen zweiten Anlauf und machte sich damit zum Fürsprecher zahlreicher Menschen, die ihre Missbildungen auf Duogynon zurückführen - ein Zusammenhang, den Bayer Schering bestreitet. "Wenn Bayer der Meinung ist, dass es keine Beweise gibt, dann dürfte es ja kein Problem sein, dass die Akten offengelegt werden", erklärte Sommer im Vorfeld. Doch das Unternehmen ließ sich auf keine Gespräche ein.
Auch der Gerichtsweg wird dem Grundschullehrer aus dem Ostallgäu offenbar nicht helfen: Richter Udo Spuhl sagte in der Verhandlung am Dienstag, dass er den Auskunftsanspruch von Sommer als nicht gegeben ansehe. Dieser gelte nur, wenn auch Schadenersatzansprüche beständen. Diese wiederum verjährten 30 Jahre nach der "Begehung der unerlaubten Handlung", wie es im Amtsdeutsch heißt. Das würde bedeuten, dass Sommer nur bis 2005 hätte klagen können. Der Anwalt von Bayer Schering schloss sich der Auffassung des Richters mit den Worten an: "Ich möchte Ihnen Ihre Rechtsauffassung nicht ausreden."
Nun müssen die Parteien die Urteilsverkündung am 11. Januar abwarten. Die im Saal Anwesenden zeigten ihre Enttäuschung jedoch sofort: "Pfui" und "unglaublich" riefen sie nach Ende der Sitzung. Sommers Anwalt sagte, er fände es bedauerlich, dass Bayer sich in die Verjährung "flüchte".
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