Leverkusen/Hamburg: ECE wehrt sich gegen Datenschützer-Vorwürfe
zuletzt aktualisiert: 10.02.2011 - 15:25Die großflächige Kameraüberwachung in Einkaufszentren der ECE-Gruppe ist nach Ansicht mehrerer Landesdatenschutz-Behörden rechtswidrig. Es würden Bereiche gefilmt, in denen das weder erlaubt noch notwendig sei, heißt es in der Begründung. Die Überwachung verstoße in dieser Form gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Die Hamburger Firma ECE, die in Deutschland 93 Shoppingcenter betreibt, darunter auch die Leverkusener Rathausgalerie, und zum Besitz der Otto-Familie gehört, wies den Vorwurf zurück. Über die Rechtmäßigkeit der Kameras soll nun vor dem Verwaltungsgericht Hamburg entschieden werden, ein Urteil hätte auch Auswirkungen auf Leverkusen.
Rathaus-Galerie-Managerin Katrin Becker betonte im Gespräch mit RP Online, im Leverkusener Center seien zwar ebenfalls mehrere Dutzend Kameras im Einsatz, aber keineswegs in den Café-Bereichen und auf Flächen, "in denen sich die Leute länger aufhalten".
Eingänge, Rolltreppen und die Teile der Passagen, in denen überwacht werde, blieben ebenfalls nur 48 bis maximal 72 Stunden auf den Aufnahmen gespeichert, danach würden sie automatisch gelöscht. "Das Aufzeichnungsgerät befindet sich in einem abgeschlossenen Schrank", versicherte Becker. Kein Mitarbeiter werte Bilder aus. "Nur die Polizei hat Zugriff, wenn sie kommt und einen Verdacht äußert." Aufnahmen in Mitarbeiterbereichen, wie sie die Hamburger Datenschützer bei ECE kritisiert hatten, gebe es in Leverkusen ohnehin nicht.
Die von den Datenschützern beanstandeten Kameras der untersuchten ECE-Center hingen unter anderem in den Eingängen zu Toiletten und Umkleideräumen der Mitarbeiter.