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Leverkusen: Fans kritisieren Stadionverbote

zuletzt aktualisiert: 18.03.2010

Leverkusen (RPO). Helga Wolf vom Dachverband der aktiven Fanclubs des 1. FC Köln hält einige der nach den Krawallen beim Derby in Leverkusen verhängten Zwangsmaßnahmen gegen Anhänger für ungerecht.

Helga Wolf, Dachverband der aktiven FC-Fanclubs.   Foto: RPO
Helga Wolf, Dachverband der aktiven FC-Fanclubs. Foto: RPO

Die Stadionverbote, die wegen Vorfällen rund um das Bundesliga-Spiel Leverkusen – Köln ausgesprochen wurden, sorgen für Ärger unter Fans. Einige der 135 ausgesprochenen Verbote seien nicht gerechtfertigt, berichtet Helga Wolf vom Dachverband der aktiven Fanclubs des 1. FC Köln.

Was wissen Sie über das Geschehen, das sich rund um den Schiffsanleger am Neulandpark abgespielt hat?

Wolf Ich möchte vorausschicken, dass es in dem Bereich zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen einem Fan und einem Polizisten kam. Dies ist nicht zu tolerieren und gehört bestraft. Richtig ist auch, dass nach dem Überqueren der Neulandbrücke einige aus der großen Gruppe weggelaufen sind. Auch das war eine dumme und sinnlose Aktion.

Szenen am Rande des Fußball-Derbys Bayer – Köln: Nach dem Überqueren der Neulandbrücke liefen einige FC-Fans der Polizei davon. Foto: RPO

Ich denke, so weit besteht Einigkeit zwischen Ihnen und der Polizei.

Wolf Allerdings erschien mir die Polizei hinter der Brücke nicht richtig aufgestellt. Zumindest nutzten einige die Gelegenheit, um sich zu entfernen. Es wurden also keine Polizeisperren durchbrochen oder Beamte dabei angegangen. Ein Großteil der Fans ist nicht mitgelaufen, es herrschte jedoch Konfusion über den richtigen Weg. Eine Gruppe von 20 bis 25 Personen fragte ein Stück weiter Polizisten nach dem Weg zum Stadion, der ihnen über die Albert-Einstein-Straße gewiesen wurde. Dort wurden sie aber vom nächsten Polizeizug eingekesselt und nach Kalk in Sammelzellen gebracht.

Daran haben Sie keine Zweifel?

Wolf Wir haben mit vielen Beteiligten gesprochen und halten es für glaubwürdig. Zumal in der Gruppe einige Minderjährige waren, die sich nie etwas zu schulden haben kommen lassen. Allen Mitgliedern der Gruppe wird das Gleiche zur Last gelegt: Neben Landfriedensbruch auch Verstoß gegen das Betäubungsmittel- und Sprengstoffgesetz. Vermutlich haben nur ein paar Personen aus der Gruppe Drogen oder Pyrotechnik weggeworfen, aber es wird allen vorgeworfen.

Gibt es weitere von Verboten Betroffene, bei denen Zweifel an der Schuld besteht?

Wolf Ähnliches trifft wohl auch auf einzelne Personen zu, die sich in anderen Kesseln befunden haben. So haben wir inzwischen von mindestens fünf Stadionverboten erfahren, die ausschließlich mit der Ingewahrsamnahme begründet wurden – die Betroffenen waren jeweils in einem Kessel an der Dhünnstraße und der Rathenaustraße, haben aber keine Anzeigen wegen Straftaten erhalten. Daher empfinden wir die Aussage der Polizei, Stadionverbote seien nur denjenigen erteilt worden, gegen die auch Strafanzeigen vorliegen, als besonders irreführend.

Also wurden die Verbote vorschnell ausgesprochen?

Wolf Teilweise schon. So etwas ist auch in der Vergangenheit bereits vorgekommen. Vor zwei Jahren wurden zum Beispiel nach Vorfällen rund um ein Spiel der zweiten Mannschaften von Köln gegen Bayer 43 Verbote über ein Jahr ausgesprochen. Betroffene sind gerichtlich dagegen vorgegangen und wurden schließlich freigesprochen – nur war da bereits mehr als ein Jahr vergangen, und die Verbote waren schon verbüßt.

Was müsste verbessert werden?

Wolf Ein großes Problem ist, dass Vorfälle, die zu einem Stadionverbot führen, nicht genügend überprüft werden. Da besteht aus unserer Sicht ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Prinzip, dass für eine Bestrafung der Nachweis für die Schuld erbracht werden muss. Für ein Verbot reicht es, dass die Polizei die Namen an den Verein weitergibt – darin sehen wir im übrigen ein Problem mit dem Datenschutz.

In Internet-Foren wird von Verboten rund um das Leverkusen-Spiel berichtet, die über drei Jahre hinaus gehen.

Wolf Richtig. Die ersten Verbote sind in dieser Woche mit der Post gekommen. Die, die wir bisher gesehen haben, gehen bis 31. Dezember 2013 – also über die Höchstdauer von drei Jahren hinaus.

Was werden Sie nun unternehmen?

Wolf Derzeit sammeln wir Berichte über die Vorfälle und bereiten mögliche Beschwerden vor. Was wir uns wünschen, ist, dass Bayer einer Anhörung zustimmt, um die Vorfälle gemeinsam differenzierter aufarbeiten zu können. Das wäre hilfreich, und Bayer gilt in diesen Dingen als recht entgegenkommend.

Roman Zilles führte das Gespräch.

Quelle: RP

 
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