Leverkusen: Finanzamt kontrolliert vor Ort
VON HERBERT BONGARTZ - zuletzt aktualisiert: 31.01.2007Leverkusen (RPO). Das Finanzamt Leverkusen besucht auch Steuerpflichtige in ihren eigenen vier Wänden, wenn deren Angaben nicht glaubhaft erscheinen.
So mancher Steuerpflichtige wird wohl einen Schrecken bekommen, wenn plötzlich Mitarbeiter des Finanzamtes an seiner Haustür stehen. Das Finanzamt Leverkusen (auch zuständig für Wermelskirchen, Leichlingen und Burscheid) geht seit rund einem Jahr neue Wege. Während schlüssige und vollständige Sachverhalte des Steuerpflichtigen im Regelfall vom Finanzamt übernommen werden, reagiert es bei nicht glaubhaften, möglicherweise unrichtigen Angaben mit einem Besuch vor Ort – und meistens unangemeldet. „Wir gehen erst einmal nicht davon aus, dass es sich dabei um Steuerhinterziehungen handelt“, erklärte gestern Alexander Knüppel, Vorsteher des Finanzamtes, in einem Gespräch mit der Presse. „Viele Dinge passieren aus Unwissenheit des Steuerpflichtigen.“
Steueraufkommen
Vom Aufkommen des Finanzamtes im vergangenen Jahr (1,2 Milliarden Euro) machte die Lohnsteuer mit 903 Millionen Euro den größten Teil aus. An Kapitalertragssteuer waren es im Berichtsjahr 152 Millionen Euro; an Umsatzsteuer 127 Millionen Euro und an Einkommensteuer 44,5 Millionen Euro.
Im zurückliegenden Jahr sind rund 100 Personen auf diese Art und Weise überprüft worden. „Die Hälfte war in Ordnung“, sagt Steueroberamtsrat Willi Welter. „Eine Durchsuchungsbefugnis haben wir nicht. Wir sind schon darauf angewiesen, dass die Leute sich kooperativ zeigen.“ Bisher habe aber niemand den Mitarbeitern des Finanzamtes die Tür vor der Nase zugeschlagen“, lächelt Welter. Meistens handelt es sich um Werbungskosten, die bei den Besuchen vor Ort von den Steuerbeamten kontrolliert werden. Ein klassisches Beispiel sei die doppelte Haushaltsführung, erklären Knüppel und Welter. Sie nennen ein Beispiel. Der Mann wohnt in Leverkusen, arbeitet aber in Frankfurt, wo er ein Appartement gemietet hat. Knüppel: „Dieses Appartement in der Main-Metropole kann der Mann dann als Werbungskosten geltend machen.“
Sollte die Person aber noch bei ihren Eltern in Leverkusen wohnen und keinen eigenen Haushalt führen und in der Woche das Appartement in Frankfurt als Wohn- und Schlafgelegenheit nutzen, hat sie keinen Anspruch, dieses Appartement als Werbungskosten anzugeben. „Wenn wir vor Ort hinsichtlich der doppelten Haushaltsführung kontrollieren, sehen wir sofort, ob der Steuerpflichtige einen eigenen Haushalt hat, oder aber nicht. Danach werden wir dann die Einkommensteuer festsetzen“, erklärt Alexander Knüppel.
Der Vorsteher ist mit dem Aufkommen des Finanzamtes Leverkusen im Jahr 2006 zufrieden. Insgesamt waren es rund 1,2 Milliarden Euro. „Damit spielen wir in der Bundesliga“, freut sich Knüppel. Im Jahr 2005 war das Aufkommen etwas höher. Damals lag es bei circa 1,38 Milliarden Euro.
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