Langenfeld / Leverkusen: Geisterfahrer muss hinter Gitter
VON THOMAS GUTMANN - zuletzt aktualisiert: 17.05.2010 - 14:40Langenfeld / Leverkusen (RPO). Das Langenfelder Amtsgericht verurteilt den 23-jährigen Hildener, der vor knapp einem Jahr auf der A 59 drei Menschen tötete, zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.
Vier Jahre Fahrverbot
Neben der Haftstrafe entschied das Gericht, dass der Führerschein des 23-jährigen Hildeners für weitere vier Jahre eingezogen bleibt.
Das Urteil wird rechtskräftig, falls der Angeklagte nicht binnen einer Woche Berufung oder Revision beantragt.
Der Angeklagte beteuert seine Schuld, und nicht nur das Gericht nimmt es ihm ab: Dieser Unfall wird ihm wohl „lebenslänglich“ nachhängen – so wie mit Sicherheit der Familie, die er vor knapp einem Jahr auf der A 59 auch nach eigenen Worten „zerstört“ hat.
Seine Geisterfahrt im Alkoholrausch kostete drei Menschen das Leben: Mutter (31), Tochter (1) und Großmutter (79), die sich mit Vater (41) und Söhnen (8 und 9) auf einer Urlaubsheimfahrt zurück nach Düsseldorf befanden.
„Wenn ich könnte, ich würde alles tun, das rückgängig zu machen“, sagt der 23-jährige Hildener in seinem „letzten Wort“ vor der Urteilsverkündigung im Langenfelder Amtsgericht. Dabei schaut er, der nach Auskunft seiner Anwältin „keine Nacht mehr durchschläft“ und bis dahin nicht aufblicken mochte, den anwesenden Hinterbliebenen in die Augen.
Von einer „Tragödie“ spricht der Richter. Sein Urteil: zweieinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung. Damit folgt das Gericht der Forderung der Staatsanwältin, die dem Angeklagten ein „hohes Maß an Verantwortungslosigkeit“ vorwarf.
Obwohl er aus Erfahrung wissen musste, dass er durch zuviel Alkohol „zu einem anderen Menschen“ werde, habe sich der Kfz-Technikerlehrling nach einem Zechgelage am Hitdorfer See ans Steuer seines VW-Golfs gesetzt, die A 59 Richtung Düsseldorf genommen und diese Fahrt selbst nach einem ersten Unfall in Höhe Richrath nicht abgebrochen.
Das Verhängnisvolle in jener Nacht zum 7. Juni vorigen Jahres: Nach der Kollision mit der Mittelleitplanke kam der Golf in entgegengesetzter Fahrtrichtung zum Stehen. Laut einem Zeugen von insgesamt 13, die das Gericht anhörte, reagierte der Hildener verständnislos auf Zurufe und gab wieder Gas.
Nach etwa sechs Kilometer Geisterfahrt mit defekten Scheinwerfern stieß er bei Hitdorf frontal mit dem Ford-Focus-Kombi der Düsseldorfer Familie zusammen. Laut Gerichtsmediziner hatte der Unglücksfahrer, der wie der Vater und die beiden Söhne der Düsseldorfer Familie schwer verletzt wurde, mindestens 2,1 Promille Alkohol im Blut.
„Sie wussten aber noch, was sie taten“, begründet der Richter die zwar verminderte, aber noch vorhandene Schuldfähigkeit. So habe der Hildener nach dem ersten Unfall bei Richrath seinen Freunden vom Hitdorfer See noch per Handy mitgeteilt, was passierte sei.
Wie die Staatsanwältin hält der Richter dem Angeklagten Geständnis und Reue zugute und stimmt mit Blick auf sein bis dato leeres Verkehrssündenregister und die Aussagen der Freunde indirekt auch der Verteidigerin zu („Er ist nicht der Typ, der sich alkoholisiert ans Steuer setzt“).
Deshalb sieht der Richter davon ab, das mögliche Strafmaß bei fahrlässiger Tötung und verminderter Schuldfähigkeit (knapp vier Jahre) auszuschöpfen. Eine Bewährungsstrafe lehnt er angesichts der „gravierenden Folgen der Tat“ aber ab.
Das Leid der Düsseldorfer Familie machte einer der beiden Vertreter der Nebenkläger deutlich, die wie die Verteidigerin auf eine Strafmaßforderung verzichteten.
Ohne Mutter und Oma habe der ältere der beiden überlebenden Söhne „kein Gefühl mehr für ein Zuhause“, fliehe ständig aus seiner Umgebung, sei zuletzt nach einem Besuch bei Verwandten zusammengebrochen, berichtet der junge Anwalt bewegt.
„Während andere Zehnjährige mit ihren Familien in den Urlaub fahren, wird dieser Junge die Ferien mit Traumabewältigung verbringen. Und die wird sehr, sehr lange dauern.“
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