Hitdorf: Hitdorf: Kanalprüfung bis 1. Juli 2010 gefordert
zuletzt aktualisiert: 29.09.2009Hitdorf (RPO). Für knapp zwei Dutzend Grundstückseigentümer in Hitdorf gilt eine neue, deutlich verkürzte Frist, um die Dichtheit ihrer Hauskanalanschlüsse nachzuweisen. Das Landesgesetz verlangt eine solche Überprüfung flächendeckend bis zum Jahr 2015. Anwohner der Fähr-, Ring- und Hitdorfer Straße müssen nach einem einstimmigen Beschluss des Verwaltungsrates der Technischen Betriebe Leverkusen die entsprechenden Bescheinigungen bereits bis zum 1. Juli 2010 vorlegen. Ansonsten drohen Bußgelder.
Hintergrund der Entscheidung ist die geplante Sanierung des Mischwasserkanals in der Fährstraße (zwischen Ring- und Hitdorfer Straße). Dort liegen derzeit zwei Kanäle: Der kleinere davon soll aufgegeben werden. Der größere, der deutlich tiefer in der Erde liegt, soll erneuert werden. An ihn sollen auch die Hausanschlüsse angeschlossen werden. Sollten bei Überprüfungen Schäden an den privaten Abwasseranschlüssen festgestellt werden, gibt die TBL Auskunft darüber, inwieweit sich eine Reparatur der Anschlüsse im Zuge der Kanalsanierung realisieren lässt.
Von der Verkürzung der Frist sind folgende Grundstücke betroffen: Fährstraße: 3a, 3b, 3c, 3, 4, 5, 6, 6a, 7, 8, 9, 10, 10a, 11, 12 und 13; Ringstraße: 31, 35, 37 und 39; Hitdorfer Straße 136 und 138.
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