Rhein-Wupper: Hüttebräucker wehrt sich
VON ROMAN ZILLES - zuletzt aktualisiert: 22.04.2009Rhein-Wupper (RPO). Im Streit um ein nicht mitgeführtes Schülerticket weist der Bus-Unternehmer alle Vorwürfe zurück.
Schwarzfahren
Beförderungserschleichung, die in der Umgangssprache auch Schwarzfahren genannt wird, gilt in Deutschland als Straftatbestand: Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB.
Die Beförderungserschleichung zählt zu den Betrugsdelikten, wird aber nicht als Verbrechen eingestuft, sondern als Vergehen.
Damit eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis als Beförderungserschleichung eingestuft wird, muss allerdings eindeutig Vorsatz vorliegen.
Die Kritik an seinem Unternehmen kann Udo Hüttebräucker, Geschäftsführer des Leichlinger Verkehrsbetriebs, nicht nachvollziehen. Ein Familienvater aus Opladen hatte moniert, dass Hüttebräucker zunächst 40 Euro Bußgeld (wegen Schwarzfahrens) in Rechnung stellte – statt sieben Euro, da der Sohn zwar ein gültiges Schülerticket besessen, es aber nicht dabei hatte (wir berichteten).
Hüttebräucker gibt an, dass es in seiner Firma für diese Fälle eigentlich kulante Regelungen gebe. "Wenn einer unserer Busfahrer also ein solches Verfahren in Gang setzt, muss er schon sehr geärgert worden sein", sagt der Unternehmer. Der Opladener Schüler habe dem Busfahrer nicht mitgeteilt, dass er seinen Ausweis vergessen habe. Vielmehr habe der Junge mit einem seit November 2008 ungültigen Schülerticket in den Bus gelangen wollen. "Streng gesehen, geht das in Richtung Betrug", sagt Hüttebräucker. Im Computer nachzuprüfen, ob der Fahrgast eine Zeitfahrkarte besitzt, sei sehr aufwändig: "In dem Fall wurde die Karte von der Wuspi und nicht von uns ausgestellt."
Laut Hüttebräucker stellen abgelaufene Zeitfahrausweise ein großes Problem dar: Ähnlich wie Bankkarten werden sie (spätestens nach fünf Jahren) aus technischen Gründen ausgetauscht "Um Missbrauch vorzubeugen", ergänzt der Busunternehmer. Sprich: Damit die abgelaufenen Karten – wie in der Vergangenheit regelmäßig vorgekommen – nicht zum Schwarzfahren genutzt werden, müssen sie abgegeben werden. Es sei nicht unüblich, dass alte Tickets nicht zurückgegeben werden, sagt Hüttebräucker und verdeutlicht: "Werden alte Karten nicht abgegeben, kommen sie auf eine Sperrliste. Diese Liste der Verkehrsverbünde Rhein-Sieg und Rhein-Ruhr umfasst im Computer inzwischen 16 Megabyte."
Der Geschäftsführer nennt einen weiteren Grund, warum sein Unternehmen kein Interesse habe, Fahrgäste, die ihr Ticket vergessen haben, zur Kasse zu bitten: "Die sieben Euro decken nicht unseren Aufwand: Der Fahrer schreibt eine Meldung, Briefe müssen verfasst und frankiert sowie Buchungen vorgenommen und Telefonate geführt werden." Hüttebräucker rät daher: "Hat ein Fahrgast sein Ticket vergessen, sollte er das dem Busfahrer offen und ehrlich mitteilen. Der lässt sich das Ticket dann am nächsten Tag zeigen."
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