Leverkusen Menschenhandel in Leverkusen

Leverkusen · Ein zum Tatzeitpunkt 19-jähriger Leverkusener hat seine gleichaltrige Freundin in Bordellen anschaffen lassen, ihr das Geld abgenommen und sie massiv unter Druck gesetzt. Dafür bekam er ein Jahr auf Bewährung.

Noch einmal ist der Angeklagte, dessen Straftat am Dienstag vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, mit einem blauen Auge davongekommen. Und das, obwohl er in den Opladener Gerichtssälen kein Unbekannter ist. Dreieinhalb Seiten lang ist sein Vorstrafenregister. Und auch die Anklage, wegen derer er am Dienstag wieder in der Gerichtsstraße auflaufen musste, wog schwer: Menschenhandel und Zuhälterei zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.

Verteidiger soufflierte Antworten

Der damals 19-jährige Mann soll seine Ex-Freundin im Jahr 2009 sieben Monate lang zum Anschaffen in drei Bordelle in Leverkusen und in Köln geschickt, ihre Einnahmen an sich genommen und sie massiv unter Druck gesetzt haben, wenn die 19-Jährige mal nicht wollte. In einer solchen Situation habe er ihr auch ein paar kräftige Ohrfeigen versetzt.

Ein Jahr Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, kassierte der mittlerweile 21-Jährige dafür — das Ergebnis einer Vereinbarung, die das Gericht, die Staatsanwaltschaft, der Vertreter der Nebenklage und der Verteidiger vor Beginn der Verhandlung geschlossen hatten. Vor-aussetzung dafür war, dass der Angeklagte ein "umfassendes Geständnis" ablegte.

Damit hatte der Leverkusener zu Beginn allerdings Probleme. Immer wieder musste sein Verteidiger ihm die Antworten soufflieren. Dafür wurde er prompt von Richter Torsten Heymann ermahnt. Auf die Frage des Richters, ob er geglaubt habe, es sei legal, sich wie ein Zuhälter zu benehmen, antwortete der 21-Jährige: "Genau wusste ich es nicht — aber okay, ich hab's mir denken können." Auch dass er schon damals unter Bewährung stand, hatte den Angeklagten nicht von der Tat abgehalten, wie der Richter kopfschüttelnd feststellte.

In der Urteilsbegründung wurde dem Leverkusener zugute gehalten, dass — nachdem er seit dem Jahr 2005 Strafen im Dreimonatstakt kassierte — er seit der Zuhälterei straffrei gewesen ist. Ende 2009 musste er wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen für insgesamt sieben Monate in den Knast; scheinbar ein Wendepunkt, wie auch die Bewährungshelferin konstatierte: "Durch die Haft hat er gelernt, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden."

Dass die jetzige Strafe ausgesetzt wird, obwohl noch ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung offen sind, der Angeklagte nun also insgesamt mehr als zwei Jahre Bewährung habe, sei "ein absoluter Ausnahmefall", erklärte der Richter. "Alles über zwei Jahre heißt eigentlich ,Haft'. Weil Sie damals aber erst 19 Jahre alt waren, werden Sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Da gibt es diese Möglichkeit."

Opfer sollte nicht aussagen müssen

Außerdem muss der 21-Jährige insgesamt 5000 Euro an das Opfer zahlen. Auch ihretwegen hatten die Beteiligten die Vereinbarung geschlossen. Richter Heymann: "Die Frau ist psychisch krank. Wegen der Sache, die wir hier verhandeln. Wir wollten ihr die Aussage ersparen."

(RP)
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