Leverkusen: Messerangriff: Freispruch oder fünf Jahre Haft
VON ROMAN ZILLES - zuletzt aktualisiert: 11.11.2009Leverkusen (RPO). Es war ein Akt geballter Aggression: Vor einem Lokal in der Opladener Neustadt prallten zwei Gruppen aufeinander, die mit Baseballschlägern und Stuhlbeinen bewaffnetet waren.
Im Mittelpunkt des Streits standen zwei Männer: Ein 38-Jähriger wollte einen 19-Jährigen zur Rede stellen, weil zwischen diesem und dem Sohn des 38-Jährigen ein Zwist entbrannt war. Die Streithähne fanden sich schließlich im Kreis einer anfeuernden Meute wieder, die Situation eskalierte, der 38-Jährige stach zu.
Seit zwei Monaten wird am Kölner Landgericht über diese Auseinandersetzung verhandelt. Zwar wurden viele Zeugen gehört, aber ein einheitliches Bild hat sich aus ihren Aussagen nicht aufgedrängt. Entsprechend weit auseinander lagen gestern die Sichtweisen in den Plädoyers der Beteiligten.
"Kompletter Schwachsinn"
Der Staatsanwalt fordert dreieinhalb Jahre Haft für den 38-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Die vorgetragene Arglosigkeit des Angeklagten und dessen Einschätzung, er habe in Notwehr gehandelt, halte der Staatsanwalt weitgehend für "kompletten Schwachsinn". Mehrfach habe der 38-Jährige die Möglichkeit gehabt, sich aus dem Geschehen zurückzuziehen, um eine Eskalation zu vermeiden. Zudem habe der Angeklagte mit seinem Messer attackiert, als sein Gegenüber (nach einem ersten Stich in den Rücken) bereits zu Boden gesunken war.
"Tötungsabsicht war vorhanden"
Der Rechtsanwalt des 19-Jährigen ging in seinem Plädoyer noch einen Schritt weiter: Er forderte eine Verurteilung wegen Totschlags, "mindestens fünf Jahre" Gefängnis und "mindestens 25 000 Euro" Schmerzensgeld für seinen Mandanten, der derzeit selbst eine Haftstrafe verbüßt. Der Vorsatz, den 19-Jährigen zu töten, sei "100-prozentig vorhanden", merkte der Nebenklage-Vertreter an.
Die beiden Verteidiger des 38-Jährigen sahen die Lage indes wiederum ganz anders: Sie legten der Richterin einen Freispruch nahe, eine Verurteilung komme nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in Betracht. Beim Angriff mit dem Messer habe es sich um "eine Kurzschlussreaktion" und um Notwehr gehandelt, da der Angeklagte "von bewaffneten Angreifern umzingelt" gewesen sei.
Morgen soll das Urteil fallen.
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