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Opladen/ Köln: Mildes Urteil im Messerstecher-Prozess

VON ROMAN ZILLES - zuletzt aktualisiert: 11.11.2009 - 16:15

Opladen/ Köln (RPO). Mehr als anderthalb Jahre liegt der Konflikt zurück. Aber Entspannung ist zwischen den Kontrahenten nicht eingetreten. „Ich hör’ nicht mehr zu. Der wollte mich umbringen”, ruft der 19-Jährige in die Urteilsverkündung hinein. Bis dahin hat er mit Gestik und Mimik längst deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er mit dem Strafmaß für den 38-jährigen Angeklagten nicht einverstanden ist.

Der erhält zwei Jahre mit Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil er dem 19-Jährigen Ostern 2008 ein Messer in den Rücken gerammt hat. Eingebettet war der Stich in einen wilden Streit in der Opladener Neustadt. Dort wollten die beiden voller Stolz, Adrenalin und Entschlossenheit einen Streit von Familienangehörigen auf eigene Faust klären und scharten dazu jeweils Klägertrupps um sich.

Der 19-Jährige schlug wohl zuerst zu ­ mit einem Holzknüppel. Daraufhin griff der 38-Jährige zum Messer und ging im Anschluss weiter gegen seinen bereits lebensgefährlich verwundeten und am Boden liegenden Gegenüber vor. Der an Lunge und einer Hauptschlagader Verletzte überlebte dank einer raschen Operation im Klinikum, sein Anwalt forderte „mindestens fünf Jahre Haft” und kündigt weitere Schritte gegen das Urteil an.

Richterin Sylvia Sella-Geusen begründet ihre vermeintlich milde Strafe: Sie bewertet das Vorgehen des 38-Jährigen als Notwehr. Als Reaktion auf die Attacke mit dem Knüppel sei der Stich in den Oberkörper gerechtfertigt gewesen, um den Angriff „unverzüglich und endgültig” zu stoppen. Auch die weitere Stichen hätten der Verteidigung gedient, weil der 19-Jährige vom Boden aus weiter zugeschlagen habe.

Augenscheinlich sieht die Vorsitzende das größere Verschulden in der gesamten Auseinandersetzung beim 19-Jährigen (der bei der Polizei als so genannter Intensivtäter geführt wird und derzeit im Gefängnis sitzt). Zwar verurteilt sie den (ebenfalls vorbestraften) 38-Jährigen, 3000 Euro an seinen Gegner zu zahlen.

Sella-Geusen verfügt aber auch, dass die Kosten des zu erwartenden Zivilprozesses ums Schmerzensgeld zu zwei Dritteln vom 19-Jährigen getragen werden müssen. Selbst nehmen die Kölner Richter keine Festlegung über die Höhe einer solchen Zahlung vor, weil dazu zunächst mögliche Langzeitfolgen der Verletzung ermittelt werden müssten. Die Forderung nach Schmerzensgeld sei aber „dem Grunde nach gerechtfertigt” (Sella-Geusen).

Am Rande des Urteils verkündete die Richterin ihre Sorge vor weiteren Eskalationen: Das Auftreten der weiteren Streitbeteiligten und ihre mitunter „dummdreisten Aussagen” hätten belegt, dass sich an deren Einstellung gegenüber Gewalt nichts geändert habe und eine „nächste Katastrophe” nicht auszuschließen sei.


 
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