Rhein-Wupper: Neuer Ärger um CO-Pipeline
VON JÖRG JANSSEN - zuletzt aktualisiert: 13.10.2009Rhein-Wupper (RPO). Nachdem die Bezirksregierung den Absperrstationen Langenfeld, Hilden, Düsseldorf-Hubbelrath, Ratingen und Duisburg ihren Status einer Explosionsschutzzone aberkannt hat, schlägt die Debatte um das Bayer-Projekt hohe Wellen.
Die Pipeline
Die CO-Pipeline der Bayer AG soll zum Transport von Kohlenstoffmonoxid zwischen den Standorten Uerdingen und Dormagen dienen. Dies wird zur Herstellung von Kunststoffen und anderen chemischen Produkten benötigt.
Bauherr ist Bayer MaterialScience.
Die jüngste, von der Bezirksregierung genehmigte Änderung an den Sicherheitsbestimmungen der Kohlenmonoxid(CO-)Pipeline des Bayer-Konzerns hat entlang der 67 Kilometer langen Trasse von Dormagen nach Uerdingen heftige Reaktionen ausgelöst. "Ich habe kein Verständnis dafür, dass die fünf Absperrstationen in Langenfeld, Hilden, Düsseldorf-Hubbelrath, Ratingen und Duisburg nun plötzlich keine Explosionsschutzzone mehr sind. Wieder wurde – ohne öffentliche Beteiligung – ein Standard verändert, der vorher zweieinhalb Jahre lang Gültigkeit besaß. Das ist keine Petitesse", sagte Dieter Donner, Sprecher der Anti-Pipeline-Initiativen.
Wie berichtet, hatte die Bezirksregierung im August entschieden, die überirdischen Stationen, die im Störfall fünf Leitungsabschnitte voneinander abtrennen sollen, nicht mehr als besondere Explosionsschutzzonen auszuweisen; anders als in der ursprünglichen Genehmigung 2007 festgeschrieben. Experten vermuten, dass die Betreiber mit Hilfe von durchgeleitetem Strom die gesamte Leitung besser vor Rost schützen wollen. Elektrizität wäre aber in einer Explosionsschutzzone verboten. "Und deshalb mussten die Zonen für verzichtbar erklärt werden", kritisiert Kläger-Anwalt Dr. Jochen Heide.
"Auf Dauer technisch dicht"
"Diese zuvor vom TÜV geprüfte und bestätigte Planänderung führt nicht zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus", hielt gestern Dr. Elke Bartels, zuständige Abteilungsleiterin bei der Bezirksregierung, dem entgegen. Tatsache sei, dass die Verbindungen an den fünf Absperrstationen "auf Dauer technisch dicht" seien. Somit könne keine explosionsfähige Atmosphäre entstehen. Die Ausweisung von Schutzzonen sei deshalb überflüssig. Für Anwalt Heide "keine überzeugende Argumentation". "Was ist", so fragt der Düsseldorfer Rechtsanwalt, "2009 plötzlich anders als 2007 bei der ursprünglichen Genehmigung?"
Zudem betrachteten Bezirksregierung und TÜV in ihren Begründungen nur den Normalbetrieb. Viel interessanter sei doch der nie hundertprozentig ausschließbare Störfall.Heide will wissen: "Was könnte beim Zusammenspiel von Gas und Elektrizität passieren, wenn beispielsweise ein Mähdrescher eine Absperrstation versehentlich rammt?"
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