Leverkusen: Neun Jahre Haft für Leverkusener Totschläger
VON TOBIAS KRELL - zuletzt aktualisiert: 22.08.2009Leverkusen (RPO). Er pustete tief durch, atmete schwer. Den Kopf hielt der gelernte Bergbau-Mechaniker gesenkt, die Augen geschlossen. Ob ihn die Worte von Helmut Möller erreichten, war nicht ersichtlich. Während der Vorsitzende Richter der 11.
Großen Strafkammer des Kölner Landgerichtes zu seiner Urteilsbegründung weit ausholte, zeigte der 43-jährige Schlebuscher keinerlei Reaktion. Dabei wurde sein Leben beleuchtet und die Ehe – vor allem die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass er seine Gattin am 30. Oktober vergangenen Jahres mit bloßen Händen erwürgte. Wegen dieses Totschlages wurde er gestern zu neun Jahren Haft verurteilt.
Heimliche Abtreibung
Nachbarn wurden erst wenige Tage vor der Tat darauf aufmerksam, dass in der Beziehung der Eheleute etwas im Argen liegt. Doch Probleme gab es schon deutlich früher. Er war dagegen, dass sie arbeitete und krankhaft eifersüchtig. Sie verhütete heimlich aus Angst, ein weiteres Kind zu bekommen.
Als es doch zu einer Schwangerschaft kam, ließ sie ohne Wissen ihres Gatten eine Abtreibung vornehmen. Mit dem Gedanken, sich zu trennen, trug sie sich wohl schon längere Zeit. Als sie ihm am Tattag von ihrem Entschluss erzählte, nahm das Unheil seinen Lauf. Er würgte sie, bis sie sich nicht mehr regte, klebte Mund und Nase zu und brachte die Leiche anschließend in ein Waldstück bei Wermelskirchen.
Am Computer bespitzelt
Zugespitzt hatten sich die Probleme in der Beziehung des Täters mit dem Opfer schon einige Tage vor diesem folgenschweren Finale. Das verdeutlichte Möllers Schilderung der Abfolge. Die 30-Jährige berichtete Nachbarn, Verwandten und Arbeitskollegen von einer versuchten Vergewaltigung. Ihr Gatte, der selbst kaum eine Gelegenheit zum Seitensprung und zur Affäre ausließ, kontrollierte nicht mehr nur ihr Handy (das sie darum nachts in ihrer Unterhose versteckte) – er bespitzelte sie auch am heimischen Computer. Den hatte er so präpariert, dass er auf dem Fernseher im Wohnzimmer sehen konnte, was seine Frau einem vermeintlichen Schulfreund in England schrieb. Dabei wurde er auf deren außereheliches Verhältnis aufmerksam.
Dem in einem Heim aufgewachsenen Angeklagten bescheinigte das Gericht ein "emotionales Defizit". "Das war eine Kurzschlussreaktion. Die Tat war auch geprägt von der Angst, die Familie zu verlieren und die Kinder nicht mehr sehen zu können", sagte Möller. Das frühe Geständnis sei nicht frei von Beschönigungen gewesen.
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