Leverkusen: Opfer mit Dachlatte traktiert
VON TOBIAS KRELL - zuletzt aktualisiert: 07.10.2006Leverkusen (RPO). Aus Rache verprügelte ein Handydieb einen Mann vor dessen Haus in Küppersteg. Mit dabei waren mindestens sechs weitere junge Männer, die ihr Opfer lebensgefährlich verletzten. Der Amtsrichter verhängte hohe Strafen.
Richtig übel zugerichtet wurde ein damals 49-Jähriger am Abend des 4. Januar. Mehrere 16- bis 17-jährige Jugendliche aus Rheindorf und Manfort schlugen ihn an der Franz-Hitze-Straße in Küppersteg mit Fäusten, bearbeiteten ihn mit einer Dachlatte, traten ihm in den Magen und vor den Kopf. Nur eine Notoperation rettete dem Opfer das Leben.
Nun mussten sich die brutalen Jugendlichen vor dem Jugendschöffengericht beim Amtsgericht in Opladen dafür verantworten. Der Haupttäter wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Vor dem Gefängnis rettete ihn vorerst sein teilweises Geständnis.
Der junge Manforter hatte dem Sohn des späteren Opfers ein Handy geraubt. Der 49-Jährige machte sich daraufhin auf den Weg zu den Eltern des Täters, traf dort jedoch nur dessen Großmutter an, von der er eine Rückgabe des Mobiltelefons forderte. „Für diesen Besuch zu Hause wollte sich der Manforter rächen. Er war sauer“, war Amtsrichter Schlaeper überzeugt. Mit Freunden stattete er ihm darum einen Besuch ab.
Lautstarker Wortwechsel
Der 49-Jährige kam heraus, es kam zum lautstarken Wortwechsel und schließlich auch zum Angriff auf den Mann. Das Opfer zog sich Prellungen und Blutergüsse zu, einen dreifachen Nasenbeinbruch und mehrere Rippenbrüche. Schlimmer noch ware die inneren Verletzungen. „Er hatte Blut im Bauchraum. Ohne die Notoperation wäre er ganz sicher gestorben“, betonte Schlaeper.
Auch heute müsse das Opfer noch regelmäßig zum Arzt, um sich Wasser aus dem Bauchraum entfernen zu lassen. Wer genau von den neun Angeklagten mitgemischt hat, ließ sich teils feststellen. Am aktivsten war der wütende Handyräuber. Auch zwei weitere der Jugendlichen waren zweifelsfrei beteiligt. Sie wurden verwarnt und müssen je 80 Arbeitststunden leisten.
Für zwei gab es Freisprüche
Zwischen 30 und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit kommen auf vier weitere Angeklagte zu. Sie wurden lediglich wegen Beihilfe verurteilt, weil ihnen die Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte. Für zwei der Jugendlichen gab es einen Freispruch. Alle waren sich einig, dass sie gar nicht dabei waren, als es an der Franz-Hitze-Straße zu dem brutalen Überfall auf den Mann kam, der lediglich das geraubte Handy seines Sohnes zurückholen wollte.
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