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Leverkusen: Polizeikräder ohne Winterreifen

VON STEPHANIE LICHIUS-ENGELS - zuletzt aktualisiert: 17.12.2010

Leverkusen (RPO). Weil es für Motorräder fast gar keine Winterreifen gibt, haben die Kradfahrer in der kalten Jahreszeit meist das Nachsehen. Polizisten dürfen fahren – sie sind von der Regelung ganz offiziell ausgenommen.

Die Polizei lässt nicht die Zweiräder stehen: Dieser Kradfahrer stand in einem der letzten Winter bei minus 6,4 Grad am Konrad-Adenauer-Platz.  Foto: RPO
Die Polizei lässt nicht die Zweiräder stehen: Dieser Kradfahrer stand in einem der letzten Winter bei minus 6,4 Grad am Konrad-Adenauer-Platz. Foto: RPO

Seit dem 4. Dezember gilt in Deutschland eine neu formulierte Winterreifenpflicht. Wer bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" unterwegs ist, muss sein Fahrzeug mit Winterreifen ausrüsten. Der Grund: Winterreifen haben eine weichere Gummimischung und ein anderes Profil, damit sie bei winterlichen Straßenverhältnissen besser haften.

Unter den Oberbegriff "Fahrzeug" fallen auch Motorräder. Und genau da liegt das Problem. Denn: für die meisten Motorräder gibt es gar keine Winterreifen. Nicht mal solche mit M+S-Markierung. Wer seine Maschine trotzdem nutzt, kassiert ein Bußgeld von 40 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sogar 80 Euro. Außerdem gibt's einen Punkt in Flensburg.

Info

So ist's geregelt

Einen gesetzlich definierten Zeitraum, in dem nur mit Winterreifen gefahren werden darf, gibt es nicht. Entscheidend ist die aktuelle Wetterlage. Unter die "entsprechende Bereifung" fallen laut Gesetzgeber auch sogenannte M+S-Reifen, also Allwetterreifen. Sollte es im Dezember frühlingshaft warm sein, sind auch Sommerreifen (noch) erlaubt.

Jetzt könnte es zu folgender Situation kommen: Kradfahrer X fährt mit seinem Motorrad – selbstverständlich mit Sommerreifen, da es keine anderen gibt – und wird von der Polizei angehalten. Die ist unterwegs auf einem Motorrad. Mit genau den gleichen Reifen wie Kradfahrer X. Der bekommt ein Knöllchen, während der Polizist weiterfährt. Geht nicht? Geht doch! Denn: In Absatz 3a in Satz 3 des Gesetzestextes ist eine Ausnahmeregelung festgelegt. Die gilt "für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind". Darunter fallen Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und ähnliche.

Im Klartext: Die Polizei darf ausdrücklich mit ihren Motorrädern auch im Winter fahren. Behördensprecher Andreas Frische: "Nach heutigem Stand ist keine entsprechende Bereifung für unsere BMW-Motorräder verfügbar." Trotzdem gilt: "Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen wie Schnee oder Eis bleiben die Kräder in der Garage stehen. Sollte der Wetterbericht Schnee vorhersagen, fahren wir auch nicht."

Keine Winterreifen für Motorräder: bei BMW fühlt man sich bei der Thematik nicht zuständig. Ein Sprecher gegenüber unserer Zeitung: "Das ist so. Ob für den nächsten Winter was geplant ist, wissen wir nicht. Da müssen Sie die Reifenhersteller fragen."

Einer jedenfalls ist sich sehr sicher, dass da nichts geplant ist: Ulrich Hanke, Verkaufsleiter beim Monheimer Motorradhändler Wegner: "Die Hersteller wurden total überrascht – keiner hat damit gerechnet, dass die Regelung auch für Zweiräder gelten soll. Für Roller (50 bis 125 Kubik) gibt es zwei Reifen-Hersteller, die ,Snow' draufschreiben und die auch freigegeben sind. Für mittlere und große Enduros gibt es Motocross-Reifen, die eine Freigabe als M+S-Reifen haben. Alle anderen gehen leer aus – für ,normale' Straßenmotorräder werden keine Winterreifen angeboten."

Quelle: RP

 
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