Leverkusen: Räuberpistole um versuchten Totschlag
VON ROMAN ZILLES - zuletzt aktualisiert: 23.09.2006Leverkusen (RPO). Wäre die Geschichte ein Kriminalroman, der brutale Höhepunkt im Schlusskapitel fände in einer Wohnung in Schöne Aussicht statt. Die 37-jährige Hauptfigur greift zu einem Brotmesser mit 30 Zentimeter langer Klinge, sticht zu und verletzt seinen Gegenüber schwer: an Hals, Lunge und Magen. Das Opfer rettet sich mit Mühe und Not. Wäre die Geschichte ein Kriminalroman, viele Leser hätten das Buch lange vor dem Ende zur Seite gelegt. Denn die Vorgeschichte der Tat gleicht einer Räuberpistole. Prädikat: absolut unglaubwürdig. Aber der 37-Jährige trägt seine Version mündlich vor. Gepaart mit seiner schlichten, naiven Art erscheint vieles möglich.
Der 37-Jährige sitzt in einem Saal im Kölner Landgericht, wo nun am Epilog der Geschichte geschrieben wird. Versuchter Totschlag lautet der Vorwurf. Der Angeklagte macht keinen Hehl daraus, dass er zugestochen hat. „Ich war wie ein wilder Stier. Meine Hörner waren mein Messer.“ Die Juristen interessiert das Motiv. Das schildert der 37-Jährige in aller Ausführlichkeit.
Er saß 2005 wegen Vergewaltigung im Gefängnis. Er knüpfte Bekanntschaft zu einem Mithäftling. Beide wurden zeitgleich entlassen. Ab diesem Zeitpunkt sei der Angeklagte von seinem neuen Bekannten ausgenommen worden: Er schloss Handy-Verträge für ihn ab, verkaufte seinen Wagen, zahlte abenteuerliche Summen für fehlerhafte Schusswaffen und verlieh seine Bankkarte verliehen im Glauben, er bekomme Geld überwiesen. Natürlich wurde Geld abgehoben. Es habe Wochen gedauert, bis er seinem vermeintlichen Kumpel auf die Schliche kam. Er habe ihn zur Rede gestellt. „Er hat alles geleugnet.“ Da sei er ausgerastet, schilderte der 37-Jährige:„Ich bin wie ein Überdruckventil.“ Dies war der Moment, in dem er Dampf abgelassen habe.
Als sein Gegenüber trotz der Verletzungen auf die Straße in ein Auto mit Bekannten flüchtete, folgte der 37-Jährige und feuerte mit einer Gaspistole durch ein geöffnetes Fenster. Dabei sei es ihm nicht mehr um Vergeltung gegangen. Vielmehr war der Wagen auf seinen Namen gemietet worden, und er habe gedacht: „Verdammt. Wenn die jetzt damit abhauen, bekomme ich Ärger mit der Autovermietung.“ Die Zuhörer im Saal lachen bei dieser Aussage. Der Angeklagte verzieht keine Miene. Am Mittwoch geht die Verhandlung weiter.
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