Leverkusen: Schüler-Klassenfotos für Fahndungszwecke?
VON ULRICH SCHÜTZ - zuletzt aktualisiert: 04.04.2008Leverkusen (RPO). Der Jungliberale Christoph Haeberlein hat gestern den Rheindorfer Gesamtschulleiter Guido Sattler kritisert. Auslöser ist vor allem eine Sammlung von Klassenfotos, die bei Sattler im Schrank stehen. Diese „Datensammlung“ habe man mit „Erschrecken“ zur Kenntnis genommen, so der Leverkusener Haeberlein.
Er findet es richtig, dass jetzt die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Gayk prüfe, ob es sich um einen (verbotenen) Fall von „klassischer Vorratsdatenspeicherung“ handele. Zudem forderte Haeberlein in einer Pressemitteilung das Abschaffen der Videokameras am Gesamtschulgelände Rheindorf.
„Ich stehe dich ab“
Schulleiter Sattler konnte gestern die Aufregung nicht verstehen. Dass es die Sammlung der Klassenfotos gebe, wisse jeder. Die Eltern der Schüler würden darüber aufgeklärt und müssten dies schriftlich bestätigen. Der Fotoordner stehe in einem verschlossenen Schrank. Die Bilder dienten nur dazu, in Fällen akuter und massiver Bedrohung die möglichen Täter schnell zu identifizieren, sagt Sattler. Etwa, wenn ein Schüler einem anderen sage: „Ich steche dich ab.“ Dies gab es vor kurzem. Solche Situationen passierten etwa drei bis fünf Mal pro Jahr. Dann greife die Schule (1500 Schüler) auf die Fotos zurück.
Fast alle Probleme würden anders gelöst. Über Sozialtraining, über als Busbegleiter ausgebildete Schüler, über Präventionsmaßnahmen vieler Art und natürlich auch über zeitnahe und angemessene Sanktionen, wenn es Verstöße gegen Regeln gebe. Innerhalb des nicht immer unproblematischen Stadtteils Rheindorf sei die Gesamtschule heute eine „friedliche Zone“, sagt Schulleiter Sattler. Aus pädagogischer Sicht hätte sich das Kollegium nichts vorzuwerfen.
Ob die Schüler-Fotosammlung juristisch angreifbar ist, will Sattler klären lassen. Er hat die Schulaufsicht Köln um Prüfung gebeten.
Sattler hatte sein Konzept, dass er konsequent Regelverstöße ahndet, Anfang März der Landeselternvertretung vorgestellt. Es sei nie ein Geheimnis gewesen. Zudem: In der Schule, in den „pädagogischen Bereichen“, und im Internet seien die Klassenfotos offen einsehbar. Im übrigen, so Sattler: Überall, wo private Firmen Klassenfotos fertigten, erhalte auch die Schule Abzüge. Das Landesschulgesetz sehe sogar, die digitale Schülerkartei mit einem Schülerfoto zu versehen. Die Privatfotografen böten sogar eine Software an, mit der am PC aus Klassenfotos schnell Porträtbilder geschnitten werden könnten.
Und noch eines betont Sattler: Laut Schulgesetz sei jeder Lehrer grundsätzlich verpflichtet, Schüler-Straftaten bei den Behörden anzuzeigen, wenn sie dem Lehrer bekannt werden. Polizeisprecher Georg Kraushaar sagte gestern, dass die Polizei die Rheindorfer Schülerfotosammlung nicht nutze.
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