Leverkusen: Unter der Dusche "gerettet"
VON STEPHANIE LICHIUS-ENGELS - zuletzt aktualisiert: 18.01.2012 - 18:48Leverkusen (RP). Klaus Emme (61) war am Wochenende von einem Wehrmann in voller Montur in seinem Bad unter der Dusche erschreckt worden. Die Nachbarn hatten sich Sorgen gemacht, weil er nicht reagierte. Nun will er Schmerzensgeld.
Für die einen sind sie Lebensretter, bei Klaus Emme haben die Beamten der Leverkusener Feuerwehr ab sofort Hausverbot. Der 61-jährige Rentner hatte am Wochenende eine Begegnung mit einem der Uniformierten – und zwar in seinem Bad! "Der stand nur wenige Zentimeter von mir entfernt", sagt der Rentner. "Jetzt bin ich traumatisiert, will Schmerzensgeld."
Das war passiert: In Vorbereitung auf einen Abend bei seiner Freundin in Dortmund hatte der Schlebuscher sich ein Wellness-Bad gegönnt. "Ich war also mindestens 30 Minuten im Bad. Die Tür war natürlich zu", berichtet Emme. Das war wohl auch der Grund, warum der 61-Jährige nicht hörte, als seine Nachbarn an seiner Haustür klingelten und klopften. Denn im Keller tropfte es von der Decke, die Nachbarn wussten, dass Emme zu Hause war und wollten prüfen, ob das Wasser aus seiner Wohnung komme. Aber Emme antwortete nicht.
Das Grundrecht
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein in Artikel 13 Grundgesetz geregeltes Abwehrgrundrecht und bedeutet, dass staatliche Organe grundsätzlich nicht berechtigt sind, ohne Zustimmung des Wohnungsbesitzers dessen Wohnung zu betreten oder sonstwie in die Wohnung einzudringen.
Keinerlei Reaktion
Die Hausgenossen machten sich Sorgen – und riefen über die 112 die Feuerwehr. Den Wehrleuten versicherten sie, dass der Rentner auf jeden Fall zu Hause sei. Auch die Uniformierten probierten es mit Klopfen, Klingeln und Rufen. Aber Emme hörte nichts.
Mittlerweile hatte der 61-Jährige sein Wellnes-Bad beendet, stand unter der Brause, hatte Schaum im Gesicht. Gleichzeitig entdeckte ein Feuerwehrmann ein offenes Fenster am Balkon der Erdgeschosswohnung. Dort stieg er ein, wollte nachsehen, ob mit Emme alles in Ordnung sei. Und landete im Bad. Emme: "Ich konnte nix sehen, habe gemerkt, dass da plötzlich jemand stand", erzählt der Schlebuscher. "Das war ein Schock fürs Leben."
Der Feuerwehrmann entschuldigte sich, ließ Emme allein. Der stapfte splitterfasernackt zum Telefon, rief die Polizei. Und beteuerte gestern noch, wie schwer ihm der Vorfall zugesetzt habe. "Ich konnte zwei Tage nicht vor die Tür gehen, bin nervlich am Ende."
Das Angebot der Feuerwehr, ihm eine Seelsorgerin vorbei zu schicken, lehnte er aber ab. Im Gegenteil: Der Schlebuscher schickte den Beamten eine E-Mail: Bis zum 20. Januar erwarte er die Zahlung von 20 000 Euro, sonst würde er klagen. Und: "Ich verbiete ihnen, auch im Falle der Not, meine Wohnung zu betreten."
Unterlassene Hilfeleistung
Jörg Gansäuer, stellvertretender Leiter der Leverkusener Feuerwehr: "Es gibt das ,Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung'. Aber bei Gefahr im Verzug dürfen und müssen wir in dieses Grundrecht eingreifen. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung. Und wir haben nicht nur einmal in einem solchen Fall Leben gerettet."
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