Nach Werbeaktion mit Spiderman-Akrobat Weihnachtscirus erhält Hausverbot im Dom

Köln · Die ungewöhnliche Werbeaktion des Kölner Weihnachtscircus schlägt weiterhin für hohe Wellen beim Erzbistum Köln. Domprobst Norbert Feldhoff wendet sich in einem offenen Brief an die Verantwortlichen und erteilt dem Zirkus Hausverbot.

Zur Vorgeschichte: Nach einem Fototermin auf der Domplatte und einem gemeinsamen Rundgang durch das Gotteshaus haben die Künstler des Kölner Weihnachtszirkus vor dem Hochaltar posiert. Ein Artist hatte sich dann verkleidet als Comic-Held "Spiderman" auf ein Baugerüst an der Außenseite des Doms geschwungen, posierte in luftiger Höhe und winkte gut gelaunt den Schaulustigen und Fotografen zu.

Domprobst Feldhoff schreibt in seinem Brief an die Verantwortlichen jedoch, dass die Erlaubnis nur für das Posieren vor dem Gotteshaus gegolten hätte."Entgegen Ihrer Angabe kamen Sie nicht in Zirkuskostümen in den Dom, sondern in Straßenkleidung über den Zirkuskostümen" heißt es in dem Brief. "Sie haben die Straßenkleidung im Dom abgelegt und einige Artisten haben Ihre Kostüme dann im Dom noch vervollständigt. Die Domkirche ist kein Umkleideraum für Zirkusartisten."

Bisher hat der Weihnachtscircus alle Vorwürfe zurück gewiesen. Die Domschweizer selbst hätten vor Ort das Fotografieren in der Kathedrale genehmigt, ließ der Zirkus bereirs mitteilen.

Laut dem Domprobst wären die Domschweizer jedoch von der Werbeaktion überrumpelt worden. Wer die Würde des Kölner Doms, der weltbekannten Bischofskirche, des von allen Kölnern geachteten und geliebten Wahrzeichens der Stadt so missachtet, hätte in Köln nichts zu suchen, heißt es im Brief.

Laut Domprobst sei das Schreiben erst nach Beendigung des Kölner Gastspiels geschickt worden, um dem Zirkus keine weitere Werbeplattform zu bieten. Mitte Januar hatten die Artisten ihre Zelte in Köln abgebrochen.

"Aus demselben Grund werde ich davon Abstand nehmen, eine Strafanzeige zu erstatten", schreibt Domprbst Feldhoff an die Verantwortlichen. "Allerdings erteile ich Ihnen hierdurch - mit Ausnahme zum Gebet und Gottesdienstbesuch - für die Räumlichkeiten der Hohen Domkirche absolutes Hausverbot. Sollten Sie daher zu anderen Anlässen (z.B. Besichtigung) im Dom einschließlich Turmbesteigung und Domschatzkammer) angetroffen werden, wird das Domkapitel gegen Sie Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten."

(ila)
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