Radevormwald: 15-jähriger Mofafahrer mit 0,32 Promille unterwegs
zuletzt aktualisiert: 09.02.2010Radevormwald (RPO). Die Vorschriften des Gesetzgebers sind klar: "Ohne Helm und mit 0,32 Promille im Blut darf der Führer eines Kraftfahrzeugs vor Vollendung seines 21. Lebensjahres die Fahrt auf einem Mofa nicht unter Wirkung eines alkoholischen Getränks antreten."
Dies missachtete ein 15-Jähriger, der laut Polizei am Samstag gegen 23.10 Uhr auf der Blumenstraße in Rade unterwegs war. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, verbunden mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro.
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