Radevormwald: 1500 Euro Geldbuße nach Fahrerflucht
VON NORBERT BANGERT - zuletzt aktualisiert: 28.09.2010Radevormwald (RPO). "Ermittlungen wegen Fahrerflucht in ihrem Lauf, halten weder Ochs noch Esel auf" – die Richtigkeit dieses leicht abgewandelten Sprichwortes musste gestern eine 48-jährige Zeugin aus Radevormwald im Gerichtssaal des Amtsgerichtes Wipperfürth zur Kenntnis nehmen. Mitte Februar hatte sie mit ihrem Fahrzeug an der Kaiserstraße eingeparkt.
Sie saß noch im Auto, als sie durch einen lauten Knall aufgeschreckt wurde. Ein vorbeifahrendes Fahrzeug hatte den Außenspiegel mitgenommen, ohne das es danach angehalten hätte. "Ich konnte gerade noch das Kennzeichen notieren", schilderte die Zeugin gestern bei ihrer Aussage.
Doch zu diesem Prozess in Wipperfürth sollte es nach Willen der Geschädigten gar nicht kommen. "Ich muss der Frau ein Kompliment aussprechen. Der Schaden ist vorbildlich reguliert, und diese Verhandlung heute tut mir leid", erklärte sie dem Richter. Doch die zuständige Behörde, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Köln, muss bei Fahrerflucht "von Amts wegen" tätig werden, erklärte ihr der Strafrichter.
Auf der Anklagebank saß eine 36-jährige Hausfrau aus Rade, bei der es sich um die mutmaßliche Unfallverursacherin handelt. Zunächst erhielt sie einen Strafbefehl zugestellt, gegen den sie aber durch einen Anwalt Einspruch einlegen ließ. "Ich kann zu dem Unfall nichts weiter sagen, denn ich habe nichts gehört", erklärte sie dem Gericht gestern wie zuvor auch der Polizei.
Eben mit dieser Aussage wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht zufriedengeben. Sie beauftragte einen Gutachter, der das Ergebnis seiner Untersuchungen darstellte. "Wenn die Fahrerin nicht extrem laute Musik gehört hat, hätte sie den Zusammenprall hören müssen", lautete dessen Fazit.
Trotz Anraten des Richters bestand der Verteidiger darauf, unter anderem auch die neunjährige Tochter vor Gericht als Zeugin zu hören. Doch weder sie noch ihr gleichaltriger Bruder hatten angeblich was bemerkt.
Letztendlich einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro. Die Höhe der Geldbuße richtete sich dabei am Verdienst des Ehemannes der angeblichen Unfallverursacherin, der in diesem Fall nicht unbeträchtlich ist.
"Das Gericht hat keinen Zweifel an dem Tatbestand der Fahrerflucht. Es geht aber hier von einem Vorfall aus, der sich nicht wiederholen wird", sagte der Richter als Begründung für die Entscheidung.
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