Radevormwald: Freispruch für "Exhibitionisten"
VON NORBERT BANGERT - zuletzt aktualisiert: 08.08.2008Radevormwald (RPO). Auf der Anklagebank des Amtsgerichtes saß ein fast zerstörter Mensch. Attestiert wurde ihm seitens eines Neurologen eine paranoide Psychose. Der 29-Jährige muss mit Halluzinationen und gegen Desorientierung kämpfen. Die Medikamente, die er täglich einnehmen muss, belasten seinen Organismus zusätzlich.
Im November 2006 kam es in Radevormwald zu einem exhibitionistischen Zwischenfall. In den Abendstunden lief der 29-Jährige auf der Straße auf eine Frau zu und befriedigte sich dabei selbst. Das 55-jährige Opfer, das nun bei einer Verhandlung nochmal aussagen musste, tat sich verständlicher schwer mit der Beschreibung der Tat. Dann aber schilderte er sein weiteres resolutes Vorgehen: „Ich stand unter einer Laterne und wartete, bis ich sein Gesicht sehen konnte. Dann nahm ich mein Pfefferspray und trieb ihn in die Flucht.“
Wäre es nach dem Gericht gegangen, daraus machte Strafrichter Armin Lührs keinen Hehl, hätte erst gar keine Verhandlung stattgefunden. Doch die Staatsanwaltschaft Köln drängte auf einen Prozess. Die Frage, mit der sich das Amtsgericht nun zu beschäftigen hatte: War der Mann schuldfähig oder nicht?
Der Ablauf der Verhandlung gestaltete sich als äußerst schwierig. Schon die Nennung des Namens und des Geburtsjahres stellte den Angeklagten vor eine fast unlösbare Aufgabe. Mehrfach versuchte das Gericht mit Hilfe eines Dolmetschers den Namen zu erfragen. Als Geburtsdatum gab der Mann zwei Möglichkeiten zur Auswahl.
Die Einlassungen des psychologischen Gutachters brachte dann ein wenig mehr Klarheit. „Es war in den Gesprächen sehr schwierig, überhaupt etwas über ihn zu erfahren. Fest steht aber, dass er beim Militär war und dort eine ganz schlimme Gewalterfahrung gemacht haben muss“, sagte der Spezialist aus Langenfeld und stellte fest: „Er bedarf der umfänglichen Hilfe. Zum Zeitpunkt der Tat war er sich nicht bewusst, was er tat.“ Dabei wies der Experte auch nochmals darauf hin, dass die Handlung nicht die eines Exhibitionisten war, sondern von jemanden, der durch eine schwere Krankheit vollkommen enthemmt ist.
Nach diesem Gutachten gab es bei allen Prozessbeteiligten keinen Zweifel. Der 29-Jährige war im November 2006 schuldunfähig. Dementsprechend fielen auch die Plädoyers aus und der Richter sprach den Mann frei. Der Kranke soll nun weiter medikamentös behandelt werden und später eventuell in einer Wohngruppe unterkommen.
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