Radevormwald: Herdbrand Am Kreuz – 61-Jährige freigesprochen
VON NORBERT BANGERT - zuletzt aktualisiert: 25.02.2011Radevormwald (RPO). Helle Aufregung herrschte Ende August 2010 bei den Anwohnern der Straße Am Kreuz. Weil ein Elektroherd Feuer fing, brannte die Küche einer Wohnung im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses komplett aus. Damals rückte der Löschzug I der Freiwilligen Feuerwehr kurz vor Mittag mit 20 Einsatzkräften aus und drang mit Atemschutz in die Wohnung vor. Der Brand fand nun vor dem Amtsgericht in Wipperfürth ein gerichtliches Nachspiel. Der Grund: Ein Feuerwehrmann hatte einem Polizeibeamten berichtet, dass der Herd noch angeschaltet war. Hatte der Wohnungseigentümer fahrlässig gehandelt?
Auf der Anklagebank saß eine 61-jährige Frau. Sie habe laut Staatsanwalt den Herd angelassen und einen Sachschaden von 50 000 Euro verursacht. Die Hausfrau war an diesem Vormittag alleine im Haushalt tätig, da der Ehemann in Urlaub war. "Es war der erste Schultag, und ich habe die Enkelkinder von der Schule abgeholt", sagte sie. Demnach machte sie sich kurz vor Mittag zur Schule auf, zehn bis 15 Minuten ist sie normalerweise unterwegs. "Und dann habe ich auch schon die Feuerwehr gehört", sagte sie. Die entscheidende Frage stellte dann der Staatsanwalt. Er wollte wissen, ob sie denn den Herd an diesem Morgen benutzt habe. Ihre eindeutige Antwort: "Nein, ich habe ihn nicht benutzt."
Nun hakte der Richter nach. So gebe es ja auch Temperaturregler von Elektroherden, die stufenlos verstellbar waren. Ob dies der Fall war, konnte die Angeklagte nicht sagen. "Ob ich mit der Hand beim Putzen daran gekommen bin, kann ich nicht sagen", sagte sie.
Vor Gericht nicht verwertbar waren die von der Polizei gesicherten Spuren. So hatte ein Beamter kurz nach dem Brand lediglich ein paar Fotos geschossen. "Ich war wegen der Rauchentwicklung nur kurz in der Wohnung. Es konnte nicht mehr festgestellt werden, ob der Herd an war", sagte er. Die Staatsanwaltschaft hatte zwar Anklage erhoben, die Ermittlungsbehörden aber kein Brandschutzgutachten in Auftrag gegeben.
So geriet das Plädoyer des Staatsanwaltes eher zu einem Eingeständnis mangelhafter Ermittlungsarbeit. "Wir konnten in der Wohnung nicht mehr feststellen, ob der Herd angeschaltet war, oder ob sich etwas auf ihm befand", sagte er und beantragte einen Freispruch für die 61-jährige Frau. Der Richter schlug in seiner Urteilsbegründung in die gleiche Kerbe. "Dass keine Beweissicherung stattfand, kann das Gericht nicht nachvollziehen!"
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