Radevormwald: Keine Streitschlichtung im "Haus Thiele"
VON JOACHIM RÜTTGEN - zuletzt aktualisiert: 22.04.2010Radevormwald (RPO). Ob Mitarbeitern im Alten- und Pflegeheim "Haus Thiele" fristlos gekündigt werden darf, darüber müssen doch die Richter am Arbeitsgericht Wuppertal entscheiden. Wie die Anwältin des Betriebsrates, Christel Karin Schwarz-Feuring, bestätigt, hat der Anwalt der Geschäftsführung, Dr. Paul-Stefan Freiling, mitgeteilt, keine Mediation durchführen zu lassen.
"Schriftlich habe ich erfahren, dass die Streitschlichtung für das erste Verfahren, bei dem es um die fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden geht, gescheitert ist, obwohl sie noch gar nicht angefangen hat", sagt sie. Ein vom Gericht bestimmter Mediator habe gerade begonnen, Vorschläge zur Vereinfachung des Verfahrens zu machen. Freiling bestätigte gegenüber der BM sein Schreiben. "Mediation heißt, dass man sich in Ruhe zusammensetzt und stillhält. Der Betriebsrat hat sich für einen anderen Weg entschieden. Damit sind für uns die Grundlagen einer Streitschlichtung weggefallen", erklärt er. Auch intern verbessere sich das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung nicht. Permanent gebe es Probleme. "Da hat die Mediation keinen Sinn, die Fronten sind zu verhärtet", sagte Freiling.
Er befürchtet, dass sich die Gerichtsverfahren nun über Monate hinziehen werden. "Das ist alles sehr unbefriedigend", meinte er. Seine Kollegin Schwarz-Feuring sieht auch in der einstweiligen Verfügung des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber einen Grund der Gegenpartei, die Mediation abzulehnen. "Die Geschäftsführung weigert sich, einem Ersatzmitglied des Betriebsrates eine Schulung zu genehmigen", sagt die Anwältin. Ein weiterer Grund sei sicher auch, dass die Heimaufsicht in Gummersbach eingeschaltet wurde.
Die Anwältin hält es für einen "einmaligen Vorgang" und "juristisch sehr merkwürdig", wie das Verfahren laufe. "Ich weiß nicht, was das soll und wie es weitergehen soll", sagt sie. Eine "Zwangsvollstreckung der Mediation" sei eine Möglichkeit, "aber ob sie das richtige Mittel ist, bezweifele ich", sagt sie. Darauf lege der Betriebsrat keinen Wert.
Parallel zu dem ersten Verfahren laufen nun unter anderem noch Verfahren wegen der "einstweiligen Verfügung", über die heute entschieden wird, sowie Verfahren gegen eine Pflegekraft (27. April) und gegen die Küchenleitung (20. Mai).
"Das Gericht glaubt, eine gütliche Einigung erzielen zu können, aber das bedeutet meist, dass eine Abfindung gezahlt wird. Genau das wollen die Betriebsratsmitglieder aber nicht. "Sie wollen einfach nur in Ruhe weiterarbeiten", sagt die Anwältin aus Remscheid.
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