Prozess um "Freundeskreis Rade" Öffentlichkeit bis zum Urteil ausgeschlossen

Köln · Im Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder des "Freundeskreises Rade" ist die Öffentlichkeit am Mittwoch bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen worden.

Die Entscheidung am zweiten Verhandlungstag wurde damit begründet, dass einige der Angeklagten zwischen 18 und 26 Jahren noch Heranwachsende sind und durch das große öffentliche Interesse Nachteile hätten. Den acht Angeklagten wird unter anderem gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Der erste Verhandlungstag am Freitag wurde noch vor Verlesung der Anklageschrift vertagt, weil ein Verteidiger krank gefehlt hatte. Es sind noch 18 weitere Verhandlungstage angesetzt, die Urteilsverkündung ist für den 16. Dezember geplant.

Die Angeklagten sollen sich laut Staatsanwaltschaft spätestens im Januar 2011 in Radevormwald zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben, die in der Folgezeit ausländerfeindliche und rassistische Äußerungen unter anderem im Internet veröffentlichte. Einige Mitglieder des "Freundeskreises Rade" sollen zudem Ausländer und politisch Andersdenkende angegriffen und einige Opfer erheblich verletzt haben. Dabei setzten die Täter laut Anklage auch Baseballschläger und Eisenstangen ein.

Die Polizei war im April 2012 mit einer Razzia gegen rechtsextreme Gruppe vorgegangen. Damals wurden Wohnungen und Büros in Radevormwald, Düsseldorf, Wuppertal und Essen durchsucht.

(AFP/irz)
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