Radevormwald: Siebeneinhalb Jahre Haft für Stiefvater
VON NORBERT BANGERT - zuletzt aktualisiert: 22.04.2010Radevormwald (RPO). Der Fall des 43-Jährigen aus Radevormwald ging offenbar auch am Vorsitzenden Richter der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts nicht spurlos vorbei. Für einen kurzen Moment drohte der ansonsten besonnen agierende Justizprofi die Fassung zu verlieren. "Was Sie in einem Fall getan haben, war eine monströse und kriminelle Schweinerei", sagte der Richter, nachdem er das Urteil verkündet hatte:
Sieben Jahre und sechs Monate muss der Radevormwalder ins Gefängnis. Die Kammer sprach ihn in 15 Fällen für schuldig – in zehn Fällen wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern, in vier Fällen wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern und in einem Fall sogar wegen Vergewaltigung.
Was den Richter in Rage brachte, war die teils unfassbar kaltschnäuzige Vorgehensweise, die der ehemalige Friedhofsgärtner und Paketdienstfahrer an den Tag gelegt habe. So hatte er einen Umzug der Familie ausgenutzt, um seine damals neunjährige Stieftochter auf dem Fußboden der ausgeräumten Wohnung zu vergewaltigen. Der Richter hob mehrmals die kriminelle Energie des Täters hervor. "Wir sind überzeugt, dass das nur die Spitze des Eisberges ist."
Weitere Missbrauchsvorwürfe
Besonders schockierend sei es, dass sich der Radevormwalder auch während des Umzuges der ältesten, damals 18-jährigen Stieftochter, die ihrerseits zunächst auch Missbrauchsvorwürfe erhoben hatte, an der Schwester vergangen habe. Hauptverantwortlich war nach Ansicht der Strafkammer eine Gemengelage mehrerer Faktoren: Zum einen sei da das "Missbrauchshaus" in Radevormwald gewesen, in dem gleich mehrere Familien in sozialer Schieflage zusammenlebten und wo der Verdacht auf Missbrauch auch der Nachbarskinder besteht.
Wie Aschenputtel gelebt
Dann seien da noch die "unfähigen und verantwortungslosen Mütter" gewesen, sagte der Richter. Die Lebensgefährtin hatte zum Stiefvater statt zur Tochter gehalten und diese auch ohne erkennbaren Grund geschlagen. "Das Mädchen hat wie Aschenputtel gelebt", sagte der Richter. Eine befreundete Nachbarin und Mutter habe sich zudem vollkommen gleichgültig verhalten.
Staatsanwalt, Anwältin der Nebenklage und Richter hielten dem Angeklagten einzig zugute, dass er mit dem Geständnis zu Prozessbeginn dem Opfer eine detaillierte Aussage erspart hat. "Ob das Geständnis rein taktischer Natur ist, vermögen wir nicht zu beurteilen", sagte der Richter.
Am Ende gab er dem 43-Jährigen eine Warnung mit auf den Weg: "Sollte nach Ablauf der Strafe noch mal etwas vorkommen, ziehe ich Sicherheitsverwahrung in Erwägung." Der Verurteilte reagierte, wie während des gesamten Prozesses ohne Gefühlsregung.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum



