Remscheid: Amoklauf angedroht
VON SOLVEIG PUDELSKI - zuletzt aktualisiert: 14.03.2009Remscheid (RPO). Ein 16-jähriger Hauptschüler türkischer Abstammung wurde am Freitag wegen Androhung eines Amoklaufs zu einer zehntägigen Arreststrafe verurteilt. Wie Jugendrichter Uwe Intorf vom Amtsgericht Remscheid mitteilt, handele es sich nicht um einen Trittbrettfahrer, der die grauenvolle Tat in Winnenden nachahmt.
"Der Schüler ist vorher nicht durch körperliche Aggression oder Gewalt aufgefallen", beschrieb er den Täter.
"Hurensohn" und "Nazi"
Der Jugendliche hatte bereits am Montag einen Lehrer der Hauptschule Bökerhöhe mit Schimpfwörtern wie "Hurensohn" und "Nazi" beleidigt. Er sei offenbar frustriert gewesen, dass er nicht in die zehnte Klasse kommt, die ihm einen qualifizierteren Abschluss ermöglicht hätte. Beim Rausgehen habe er noch angekündigt, sein Vater werde für Klarheit sorgen. Als sein Klassenlehrer ihn am Mittwoch zur Rede stellte, drohte er, mit einer Panzerfaust in die Schule zu kommen und gegen alle zu kämpfen.
Staatsanwalt vor Ort
Modellprojekte Mit den Projekten "Gelbe Karte" und "Staatsanwalt vor Ort" erprobt man seit 2006 in Remscheid erfolgreich eine Strategie zur Vorbeugung gegen Jugendkriminalität.
Wirkung Die jugendlichen Täter erfahren aufgrund eines vereinfachten Verfahrens und einem schnellen Verhandlungstermin mit allen beteiligten Stellen, dass auf eine Tat rasch die Strafe folgt.
"Gemäß unseren Vorschriften haben wir den Bezirkspolizisten angerufen und den Vorfall geschildert", berichtete Schulleiterin Gisela Saßenhausen auf Nachfrage der BM. Die Leiterin der AG Jugendkriminalität wurde informiert, es wurde Anzeige erstattet. Seit den Amok-läufen in Emsdetten und Erfurt gibt es auch an Remscheider Schulen Notfallpläne, die diese Schritte verbindlich vorschreiben. Unverzüglich wurde der "Staatsanwalt vor Ort" eingeschaltet. Mit diesem Modellprojekt, das ein rasches Verurteilen jugendlicher Täter durch enge Vernetzung der beteiligten Behörden ermöglicht, hat man in Remscheid gute Erfahrungen gemacht. Der Staatsanwalt ordnete die Festnahme des Schülers an, bei dessen Durchsuchung wurde ein Butterflymesser gefunden.
Das Urteil sei rechtskräftig, sagte Jugendrichter Intorf. Der wegen Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Störung öffentlichen Friedens Angeklagte habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Bereits bei der vorläufigen Festnahme sei er eher kleinlaut gewesen.
Seine Strafe dürfe der Hauptschüler in den Osterferien absitzen, damit er keinen Unterrichtsstoff versäumt. Mit welchen Konsequenzen er in der Schule zu rechnen hat, werde in einer Teilkonferenz mit Anhörung des Schülers, der Eltern und des Vertrauensschülers beschlossen, sagte Gisela Saßenhausen. Der Katalog an Ordnungsmaßnahmen reiche von einem schriftlichen Verweis bis zu einem Schulverweis. "Wir werden den Fall im Unterricht besprechen", kündigte die Schulleiterin an. Schülern müsse klar gemacht werden, mit derlei Äußerungen vorsichtig zu sein.
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