Remscheid: Anklage: Überstunden für Kurzarbeiter?
VON STEFANIE BONA - zuletzt aktualisiert: 11.08.2007Remscheid (RPO). Die Sachlage ist kompliziert und die Anklagebank ziemlich voll. Vier Beschuldigte, die jeweils von zwei Rechtsanwälten vertreten werden, müssen sich seit gestern wegen Betrugs in besonders schweren Fällen vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten. Zu den Angeklagten gehört auch der Remscheider Dr. Wilfried P., der als Geschäftsführer eines Thüringer Unternehmens in die zur Last gelegten Vorwürfe verstrickt gewesen sein soll. Um ein wenig mehr Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, versuchte Helmut Leithäuser, Vorsitzender Richter der sechsten Großen Strafkammer, nach Verlesung der umfangreichen Anklageschrift durch den Staatsanwalt, die Vorgänge noch einmal auseinanderzupflücken.
Danach sollen die beschuldigten Geschäftsleute zwischen Mai 2000 und Dezember 2001 das Düsseldorfer Arbeitsamt um knapp 900 000 Euro betrogen haben. Die Vorwürfe stehen in Zusammenhang mit der Pleite der Erkrather Gießerei Pose-Marré. Nach Beantragung der Insolvenz zeigte der Betrieb aus Thüringen Interesse an einer Übernahme, die später in die Tat umgesetzt wurde.
Dem vorangegangen waren zähe Verhandlungen zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat. Immerhin ging es um die Arbeitsplätze von annähernd 300 Beschäftigten. Später wurde ein Kern von Mitarbeitern übernommen, der Rest ging in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft über. Dafür zahlte das Arbeitsamt Kurzarbeitergeld in Höhe von knapp 900 000 Euro. Ebenso flossen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von beinahe einer Million Euro, die zur Qualifizierung der ehemaligen Gießerei-Mitarbeiter gedacht waren. Tatsächlich wurden aber die Beschäftigten bei dem übernommenen, unter neuem Namen firmierenden Unternehmen in vollem Umfang weiterbeschäftigt. „Da sollen sogar jede Menge Überstunden geleistet worden sein“, sagte Richter Leithäuser. Damit wären die gezahlten Fördergelder zu Unrecht in Anspruch genommen worden.
Die Kammer muss nun klären, ob die genannten Beträge vor sieben Jahren kalkuliert und mit Absicht beantragt wurden. Bislang wollte sich keiner der Angeklagten äußern. Allerdings machte einer der Verteidiger deutlich, dass keiner der Beschuldigten in die eigene Tasche gewirtschaftet habe. Diese Einschätzung sei auch nicht Gegenstand der Anklage, bestätigte der Staatsanwalt. Bislang setzte die Kammer 14 Verhandlungstage fest. Das Urteil soll Ende Oktober fallen. Im Falle einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs drohen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
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