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Remscheid: Betrug im Internet – 22 Monate Haft

VON JOACHIM RÜTTGEN - zuletzt aktualisiert: 10.06.2009

Remscheid (RPO). Er war geständig und benahm sich während der Verhandlung tadellos, aber seine Sozialprognose ist ungünstig. Ein 20-Jähriger wurde gestern vom Amtsgericht wegen Betruges und falscher Verdächtigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Erst im April 2008 hatte der Mann von Richter Rainer Hamann wegen Betruges, Nötigung und Diebstahl anderthalb Jahre Haft auf Bewährung bekommen – ohne Wirkung.

Acht Monate später bot der junge Mann im Internet ein "I-Phone" für 418 Euro an. Es kam zum Vertragsabschluss, aber eine Lieferung erfolgte nicht, weil er gar kein Gerät besaß. Aus der U-Haft bezichtigte der 20-Jährige dann im Januar 2008 einen jungen Mann des regen Handels mit Drogen. Es kam zur Anklage. Während der Verhandlung widerrief er seine Aussage. Ein Freispruch war die Folge.

"Warum ich das getan habe? Das frage ich mich seit Monaten", sagte der Angeklagte. Auf eine besondere kriminelle Energie wies Hamann hin, denn als das Geld für das I-Phone auf sein Konto überwiesen werden sollte, musste der 20-Jährige schnell reagieren. Schließlich lagen Pfändungen auf seinem Konto. 365 Euro konnte er "retten". Gegenüber seinem Bewährungshelfer leugnete er die Tat und sagte der Polizei, dass ihm ein Dieb seine Geldkarte gestohlen habe, der das Geld abgehoben habe. "Das verschlägt mir die Sprache", meinte Hamann. "Sie schlagen alle Hilfen, die man ihnen anbietet, in den Wind, aber solche Taten planen sie bis ins Detail. Das kann kein geistiger Defekt sein, schließlich braucht man dafür Geist und Intelligenz." Der kriminelle Gehalt sei enorm und könne als "Wirtschaftskriminalität im Kleinen" bezeichnet werden.

Der 20-Jährige bedauerte seine Taten. Die falsche Verdächtigung habe er aus Rache und Hass ausgesprochen, weil die ganze Familie Probleme mit seinem Widersacher gehabt habe. Es habe immer wieder massive Bedrohungen und falsche Anzeigen von dessen Seite gegeben.

Der Jugendgerichtshelfer verwies auf das schwierige Leben des 20-Jährigen, der in verschiedenen Kinderheimen leben musste. "Er ist dennoch verbal geschickt, kann aber über sein Handeln erst dann reflektieren, wenn er gehandelt hat. Das ist das Gefährliche: Er sagt, dass es immer wieder passieren kann", sagte Marko Plesnik.

Der Bewährungshelfer meinte, dass der 20-Jährige zwar kein vorgefestigter Krimineller sei, aber eine zweite Chance gebe es wohl nur im Vollzug. Der Staatsanwalt betonte, dass der junge Mann zwar gut reden könne, "aber das ist nur eine große Klappe und nichts dahinter." Er habe seine Chancen verspielt.

Der Verteidiger bat um eine milde Strafe, denn sein Mandant sei kein Gewohnheitsverbrecher.

Der 20-Jährige kündigte an, sein Leben wieder selber in die Hand nehmen und sich in die Gesellschaft integrieren zu wollen.

Quelle: RP

 
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