Remscheid: Farbeimer geklaut: 15 Monate Haft
VON BERND GEISLER - zuletzt aktualisiert: 17.01.2008Remscheid (RPO). Erhebliche kriminelle Energie bescheinigte Amtsrichter Harald Sauter den beiden Angeklagten, die hochwertige Farbe aus einer Lagerhalle gestohlen haben sollen. Der Mieter einer Lagerhalle hatte bemerkt, dass 24 Farbeimer im Wert von etwa 3000 Euro entwendet worden waren.
Im Verlauf seiner Nachforschungen stellte er fest, dass die Diebe offenbar noch mindestens einen weiteren Diebstahl geplant hatten: Ein schweres Dampfstrahlgerät (Wert: 5000 Euro) stand versteckt und zum Abtransport bereit – außerhalb seines normalen Abstellplatzes. Eine leere Palette war bereits weggeräumt worden, um, wie der Mieter annahm, einem Transportfahrzeug freie Bahn zu verschaffen. Der Mieter informierte die Polizei und legte sich mit seinem Sohn auf die Lauer, um die Diebe auf frischer Tat zu erwischen.
Abends bemerkte er dann zwei ihm verdächtig vorkommende „Gestalten“. Sie trugen Overall und Handschuhe und wollten nach seiner Meinung die Gegend auskundschaften. Er rief die Polizei und stellte einen der beiden Angeklagten, einen 45-Jährigen, zur Rede. Der andere, ein 55-Jähriger, war plötzlich verschwunden; die Polizei fasste ihn kurze Zeit später anderthalb Kilometer entfernt. Die Polizei fand bei dem 45-Jährigen einen Autoschlüssel, der zu einem in der Nähe abgestellten Transportfahrzeug passte. Dessen Ladefläche war leer geräumt; im Auto befanden sich Handschuhe und ein Bolzenschneider.
Auf Freispruch plädiert
Damit sprachen nach Ansicht des Staatsanwalts alle Indizien für die Schuld der Angeklagten. Er forderte jeweils 14 Monate Gefängnis. Die beiden Verteidiger plädierten auf Freispruch gemäß dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Lediglich die Anwesenheit der Beschuldigten auf dem Firmengelände sei Tatsache. Alles andere könne nur vermutet werden. Weder seien irgendwelche Spuren festgestellt worden, noch habe sie jemand in direkter Verbindung mit dem Diebesgut oder dem Dampfstrahler gesehen. Sie bezweifelten die Glaubwürdigkeit des Mieters. Er konnte die bei seinem Vermieter angegebene Schadenshöhe von 16 000 Euro vor Gericht nicht aufschlüsseln.
Aufgrund des Antrags der Verteidigung wurde der 15-jährige Sohn des Mieters herbeizitiert. Er bestätigte die Aussage seines Vaters. Der Richter verurteilte die Angeklagten zu jeweils einem Jahr und drei Monate Gefängnis. Die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu gehen.
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