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Remscheid: Förderverein: MKS mit Bürgerbegehren retten

VON SOLVEIG PUDELSKI - zuletzt aktualisiert: 06.05.2010

Remscheid (RPO). Der Förderverein der Musik- und Kunstschule (MKS) kämpft für den Erhalt der traditionsreichen Bildungseinrichtung. Wenn der Stadtrat Vorschläge des Sparkonzepts der OB beschließt, die eine vernünftige Arbeit der MKS verhindere, strebe er ein Bürgerbegehren an, um den Beschluss wieder aufzuheben. Das schreibt der Verein an unsere Redaktion. Er sucht auch nach ehrenamtlicher Unterstützung eines Fachjuristen, um die Hürden eines Bürgerbegehrens meistern zu können.

Das Gebäude der Musik- und Kunstschule.  Foto: RPO
Das Gebäude der Musik- und Kunstschule. Foto: RPO

Im Sparkonzept zur Konsolidierung des Haushalts, über das der Stadtrat am 8. Juli entscheidet, taucht als Vorschlag auf, die MKS zu privatisieren. "Es gibt aber in ganz Deutschland keine Musikschule dieser Größenordnung, die in Trägerschaft eines Fördervereins existiert.

Mit Bildung lässt sich kein Profit erzielen", sagt Ludwig Hoppe, Vorsitzender des Fördervereins. In Gesprächen mit Ratsfraktionen sei dieser Vorschlag immer wieder aufgetaucht, so Hoppe. Eine so große Bildungseinrichtung wie die MKS – mit zehn hauptamtlichen und fast 40 nebenamtlichen Beschäftigten, 1200 Schülern sowie einem Umsatz von anderthalb Millionen Euro – könne nicht von Ehrenamtlichen geführt werden.

Leiterstelle neu besetzen

Ein Bürgerbegehren werde auch initiiert, wenn der Zuschuss für die MKS verringert würde. Hoppe fordert hingegen die Besetzung der Leiterstelle, die seit dem Weggang von Thomas Holland-Moritz vakant ist. Auch das Schulbüro solle personell so aufgestockt werden, damit es wieder funktionsfähig ist.

Ein Bürgerbegehren kann erst angestrebt werden, wenn der Ratsbeschluss vorliegt, sagt Jürgen Schulz, im Rathaus zuständig für die Geschäftsführung des Rates. Drei Monate haben die Initiatoren danach Zeit, um die erforderlichen Unterschriften zusammen zu bekommen und einen tragfähigen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten. Mindestens fünf Prozent der Wahlbereichigten – das sind die Einwohner, die bei der Kommunalwahl wählen dürfen – müssten unter Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum das Bürgerbegehren unterzeichnen.

Dieses müsse so formuliert sein, dass der Stadtrat es beschließen oder ablehnen kann. Er kann aber auch ein Bürgerentscheid zulassen. Mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten – rund 88 000 Remscheiderinnen und Remscheider – müssten über diesen entscheiden. Vor Jahren wurde das Lenneper Parkraummanagement-Konzept (Paramako) über ein Bürgerbegehren ausgehebelt.

Quelle: RP

 
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