Remscheid: Frau im Schlaf sexuell missbraucht – Bewährung
VON BERND GEISLER - zuletzt aktualisiert: 19.09.2008Remscheid (RPO). Wegen sexuellen Missbrauchs an einer zum Widerstand unfähigen 23-jährigen Frau verurteilte das Remscheider Schöffengericht gestern einen 24-jährigen Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der Angeklagte hatte gestanden, mit der Geschädigten Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben, während sie schlief.
Die Folgen dieser Aktion waren beträchtlich: Die Frau wurde schwanger und gebar neun Monate später einen Jungen. Sie musste ihre Ausbildung unterbrechen.
Sie fühle sich auch anderthalb Jahre nach der Tat noch „dreckig und beschmutzt“, sagte die Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Geschädigten gestern während der Hauptverhandlung. Auf die Zeugenaussage der Frau wurde deshalb auch verzichtet, zumal der Angeklagte in vollen Umfang geständig war.
Staatsanwältin und Nebenklägerin hatten einmütig wegen der „Folgen für das ganze Leben der Geschädigten“ eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für den Angeklagten gefordert. Sie hätte aufgrund ihrer Höhe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Richter Dr. Wolfram von Borzeszkowski konstatierte in seiner Urteilsbegründung aber keine kriminelle Energie des 24-Jährigen. Angeklagter und Geschädigte kannten sich seit 2002. Zwischen ihnen herrschte ein freundliches Verhältnis. Anfangs hatte der Angeklagte versucht, enger mit der Frau zusammen zu sein; das hatte sie abgelehnt. Der Angeklagte übernachtete öfters in der Wohnung der Geschädigten auf der Couch. Zu Übergriffen kam es nie. Bis auf das Karnevalswochenende 2007.
Beide hatten getrunken, die Frau legte sich im Nachthemd ohne Unterwäsche ins Bett, der Angeklagte daneben. Nach seiner Aussage hatten sich beide vor dem Einschlafen noch unterhalten. Später sei er aufgewacht und habe sich auf die Frau gelegt. Sie sei erst aufgewacht, als es zum Samenerguss gekommen war. Er habe sich sofort zurückgezogen. Die Frau bemerkte erst drei Monate später ihre Schwangerschaft. „Da war es zu spät für einen Schwangerschaftsabbruch“, betonte ihre Anwältin. Drei weitere Monate vergingen, bis die Frau Anzeige erstattete. „Es tut mir sehr leid“, sagte der Angeklagte. „Ich stehe dafür ein. Ich bin bereit, Unterhalt zu zahlen.“
Widerruf der Bewährung möglich
Nunmehr müsse dem Angeklagten, der zurzeit arbeitslos ist und nur einen Ein-Euro-Job hat, Gelegenheit gegeben werden, seinen Unterhaltsverpflichtungen auch wirklich nachzukommen, erläuterte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er belehrte den Angeklagten, dass auch eine Unterhaltsverletzung zum Widerruf der Bewährung führe.
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin wollte sich dazu noch nicht äußern.
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