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Remscheid: Für 18 Monate ins Gefängnis

VON JOACHIM RÜTTGEN - zuletzt aktualisiert: 05.03.2008 - 11:03

Remscheid (RPO). Harte Worte von Amtsrichter Uwe Intorf: „Wir sehen für Sie in Freiheit keine Chance und hoffen, dass sie aus der Haft eine positive Perspektive ziehen können.“

Ein 21-jähriger Remscheider muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 18 Monate hinter Gitter. Er hatte Ende Dezember 2007 unter Alkoholeinfluss mehrfach auf einen 16-Jährigen eingeschlagen. Der Jugendliche kam mit einer Gehirnerschütterung sowie Prellungen an Kopf, Schulter und Gesicht ins Krankenhaus.

Zunächst hatten die jungen Leute Karten gespielt, als sich aus einem dubiosen Streit um einen Ring eine Schlägerei entwickelte. „Er hat mir einen Klatsch gegeben, da habe ich ihn geschubst, und dann kam es zu der Schlägerei“, meinte der 16-Jährige, der sich ohne Jacke und Schuhe zu seiner Mutter flüchtete und dort dreimal bewusstlos zusammenbrach.

Richter Intorf verwies auf das Vorstrafenregister des Angeklagten: Raub, Unterschlagung, versuchter Betrug, Diebstahl und Körperverletzung. Erst im Dezember 2007 hatte ihn das Amtsgericht zu einer Jugendstrafe von 15Monaten auf Bewährung verurteilt. Seit Januar sitzt der 21-Jährige in Untersuchungshaft. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe gab an, dass diese Zeit keine nachhaltige Wirkung hinterlassen habe. „Er hat sich nicht arbeitslos gemeldet und geht nicht zur Suchtberatung. Das macht es immer schwerer, seinen Ankündigungen, sich bessern zu wollen, glauben zu können“, meinte sie. Deshalb plädierte sie für eine Gefängnisstrafe. „Schädliche Neigungen liegen in großem Umfang vor.“

Staatsanwalt Bernd Hogrebe bezeichnete den 21-Jährigen als Stammkunden. „Durch seine bemerkenswerte Karriere hat er bereits alle Sanktionsstufen durchlaufen, verfällt aber immer wieder in den gleichen Trott ohne Perspektive“, sagte er. Seine Chancen habe er alle vertan.

Der Verteidiger lobte die Ausführungen von Staatsanwalt Hogrebe ausdrücklich. Da sein Mandant aber die einfachsten Schritte nicht hinbekomme, zweifele er, ob eine Haft helfe. „Diesem Jungen muss man die Augen öffnen“, forderte er.

Richter Intorf hielt den Haftbefehl aufrecht. „Aus pragmatischen Gründen haben wir es abgelehnt, eine Bewährung auszusprechen, denn das Gesetz sieht eine positive Prognose als Voraussetzung dafür an.“ Eine Bewährung würde der junge Mann falsch verstehen. „Sie haben in der Familie wenig Lenkung und Leitung erfahren und verstehen jetzt nichts anderes als Haft“, betonte der Richter.


 
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