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Remscheid: Gericht: Frau täuschte Vergewaltigungen vor

VON BERND GEISLER - zuletzt aktualisiert: 20.10.2010

Remscheid (RPO). Sechs Monate Gefängnis auf Bewährung: Mit diesem Urteil bestrafte das Amtsgericht Remscheid eine jetzt 20-Jährige für das zweimalige Vortäuschen einer Straftat. Das Mädchen hatte 2008 und 2009 zwei Männer beschuldigt, es vergewaltigt zu haben, nachdem es mit ihnen geschlafen hatte.

Für den Prozess sind elf Verhandlungstage angesetzt.  Foto: RPO
Für den Prozess sind elf Verhandlungstage angesetzt. Foto: RPO

Die geständige Angeklagte saß beinahe schüchtern neben ihrem Pflichtverteidiger. Sie sprach sehr leise, oft gab sie keine genaue Antworten auf die einfühlsamen Fragen des Richters und des Staatsanwaltes. Zunächst wollte sie überhaupt nichts zu den Motiven ihrer Anschuldigungen sagen. Sie habe einen Mann in einer Disco kennengelernt. Der habe sie eingeladen, mit ihm in seine Wohnung zu gehen. Dort sei es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Dann sei der Mann weggegangen und habe die Tür abgeschlossen. Er sei aber wiedergekommen, und sie sei dann noch ein paar Tage dageblieben. Schließlich habe sie fünf Tage später bei der Polizei Anzeige erstattet.

Und warum? Schulterzucken. "Wissen Sie, was ich Ihnen vorwerfe?", fragte der Staatsanwalt die Angeklagte im Laufe des Verfahrens. Nur ein stummer Blick war die Antwort. "Sie standen schon mehrmals vor Gericht, sie haben Sozialstunden und Jugendarrest abgeleistet", führte der Staatsanwalt weiter aus. Das Mädchen nickte. Mehr kam nicht von ihm. Beim zweiten Fall neun Monate später hatte sie im betrunkenen Zustand mit zwei Männern geschlafen und anschließend per Handy die Polizei alarmiert. Warum das? "Ich war betrunken."

Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, die mit der Angeklagten gesprochen hatte, führte aus, dass das Mädchen offensichtlich "in den Tag hineinlebe", über keinen Schulabschluss verfüge und sich oft wechselnde Freunde suche. Ihren derzeitigen Freund hatte die junge Frau vor acht Wochen kennengelernt, seit sechs Wochen lebe sie mit ihm in der Wohnung seiner Mutter zusammen. Er sei auch arbeitslos. Warum er jetzt nicht mit dabei sei?, wollten Richter und Staatsanwalt wissen. "Er will nicht so früh aufstehen", antwortete die Angeklagte.

Der Staatsanwalt konstatierte aufgrund ihres Vorlebens "schädliche Neigungen" und forderte eine Jugendstrafe von neun Monaten Gefängnis auf Bewährung, das Ableisten von 200 Sozialstunden und die Beistellung eines Bewährungshelfers. Der Verteidiger sah sechs Monate Gefängnis auf Bewährung als angemessen an, zuzüglich Sozialstunden. Das Schöffengericht setzte die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest, ferner muss das Mädchen 200 Sozialstunden ableisten. Es erhält Bewährungshilfe.

Quelle: RP

 
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