Remscheid: Gutachten: MKS ohne Schuld
VON CHRISTIAN PEISELER - zuletzt aktualisiert: 01.10.2010Remscheid (RPO). Das Rechnungsprüfungsamtes untersuchte den strittigen Einsatz der Mitarbeiter und Honorarkräfte an der Musik- und Kunstschule. Fazit: Der Stadt ist kein Schaden entstanden. Ein Gutachten über die Zukunft kommt.
Um einen fundierten Maßstab jenseits der reinen Zahlen für die Arbeitsweise der Remscheider Musik- und Kunstschule (MKS) zu bekommen, haben die Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) Fachleute aus den benachbarten Musikschulen zu den Gepflogenheiten an der MKS befragt. Dabei standen im Zentrum die sogenannten Urlaubsüberhänge.
Damit ist die Regelung gemeint, wie ein Musikschullehrer die Zeit der Schulferien (59 Tage) herausarbeitet, denn er hat nur Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Der frühere Leiter Thomas Holland-Moritz hatte seinen Mitarbeitern Zusatzdeputate anerkannt. Diese Praxis sei an vielen anderen Musikschulen in Deutschland üblich, heißt des im jetzt vorliegenden RPA-Bericht. Üblich sei aber auch die Auseinandersetzung darüber, welche Arbeit als zusätzliche Arbeit angerechnet wird.
Finanzen
Personal Zwischen 1995 und 2010 sind an der MKS acht Stellen von hauptamtlichen Lehrkräften gestrichen worden.
Honorarkräfte Die Kosten für Honorarkräfte haben sich zwischen 1999 und 2008 deutlich erhöht. Von 164 119 Euro auf 298 146 Euro. Die Einnahmen durch Entgelte liegen 2008 bei 426 697 Euro.
Überstundenpraktiken
Anstoß für den Auftrag an das Rechnungsprüfungsamt gab ein Papier aus dem Kulturdezernat, das in der letzten Sitzung vor den Sommerferien als Tischvorlage im Finanz- und Hauptausschuss präsentiert wurde. Es beschreibt "problematische Vergütungs- und Überstundenpraktiken". Diese Regelungen sind nach dem Ausscheiden des MKS-Leiters Thomas Holland-Moritz im Jahr 2009 und einer langjährigen Verwaltungsangestellten bekanntgeworden.
Der Vorwurf lautete im Kern: Die Musiklehrer haben Geld für Arbeit bekommen, die sie nicht geleistet haben. Für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts wurden den fest angestellten Kräften Überstunden angerechnet, obwohl sie dafür in ihren Verträgen ein Zeitpolster hatten, heißt es.
Diese Anschuldigung schwächt der Bericht des RPA ab. Alle Zusatzdeputate seien aus musikpädagogischer Sicht begründet gewesen. Zu den Zusatzleistungen zählen zum Beispiel die Vorbereitung von Konzerten, Wettbewerben, die musikalische Früherziehung und besondere Aufsichtspflichten.
Im Grundsatz sei dies nicht zu beanstanden. Allerdings kritisiert der Bericht, die Kriterien für die Anerkennung seien für das Personalamt nur schwer nachvollziehbar. Der Bericht des RPA stellt auch die Fragen, die das bestellte Gutachten über die Zukunft der MKS beantworten soll: Wie ist eine betriebswirtschaftliche, transparente Führung zu geringeren Kosten möglich, die zugleich den musikpädagogischen Anforderungen Rechnung trägt. Das Gutachten soll Ende Oktober vorliegen. Der Bericht des RPA geht auch an Staatsanwaltschaft Wuppertal. Sie ermittelt wegen des Verdachts der Untreue.
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