Remscheid: Haft für Sextäter
VON STEFANIE BONA - zuletzt aktualisiert: 13.11.2007Remscheid (RPO). Wegen Vergewaltigung muss der heute 37-jährige türkische Familienvater, der vor zwei Jahren eine Minderjährige zum Oralverkehr gezwungen haben soll, für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Gestern Nachmittag wurde am Remscheider Amtsgericht das Urteil gegen den türkischen Staatsangehörigen gesprochen. Mit dem Strafmaß blieb man allerdings ein Jahr unter der Forderung des Staatsanwaltes. Der Angeklagte nahm die Strafe ohne erkennbare Regung zur Kenntnis, obwohl er bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte.
Richter Uwe Intorf und die beiden Laienrichter sahen es nach umfänglicher Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Beschuldigte im September 2005 die damals 14-Jährige, die er kannte und mit der er zuvor bereits gemeinsame Spaziergänge unternommen hatte, in sein Auto zerrte, anschließend mit ihr zu der Wohnung eines Bekannten fuhr und sie dort missbrauchte.
Tragend für die Entscheidung des Gerichts war vor allem das detaillierte psychologische Gutachten, das die Zeugin in hohem Maß als glaubwürdig hinstellte. „Das Mädchen hat in allen Aussagen eine hohe Konstanz bewiesen“, hatte die Sachverständige festgestellt. Auf die Befragung einer Entlastungszeugin, die bezeugen sollte, am Tattag alleine in der betreffenden Wohnung gewesen zu sein, musste das Gericht verzichten.
Kein Eingeständnis
Mit seiner Weigerung, die Tat einzugestehen, hat sich der Angeklagte keinen Gefallen getan. Wenn er die Sache eingeräumt und dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart hätte, wäre es möglicherweise bei einer Bewährungsstraße geblieben, machte Amtsrichter Intorf deutlich.
Trotz Ladung war die in Rumänien lebende Frau nicht erschienen. Weiterhin wurde ein Beweisantrag der Verteidigung zur Vernehmung eines weiteren Alibizeugen abgelehnt. „Am sechsten Prozesstag einen solchen Antrag zu stellen, sieht nach einer Verschleppungsabsicht aus“, so der Amtsrichter. Seitens der Verteidigung mussten sich die ermittelnden Behörden massive Vorwürfe anhören: „Dieser Fall ist ganz einfach beschissen ermittelt worden. Das hat dazu geführt, dass mein Mandant heute hier am Pranger steht“, machte Rechtsanwalt Rik Nitsch seinem Ärger Luft.
So sei die Zeugin, die die Polizei am Abend des möglichen Tattages in der Wohnung angetroffen habe, nicht ausreichend befragt und an ihrer Ausreise nach Rumänien gehindert worden. Richter Intorf wollte Fehler bei der Ermittlung nicht ausschließen, an der Beweislage ändere dies aber nichts. Dass der zweifache, berufstätige Familienvater vor dem Vorfall Kontakte zu dem minderjährigen Mädchen gepflegt hatte, sei zudem äußerst fragwürdig.
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