Remscheid Hartz IV-Betrug – Gericht fällt mildes Urteil

Remscheid · Das, was für die Staatsanwaltschaft ursprünglich als eine zu milde Strafe angesehen wurde, entpuppte sich am Donnerstag im Berufungsverfahren vor dem Wuppertaler Landgericht als Hemmschuh, um der Schuldenfalle zu entkommen.

Wegen Betrugs war eine heute 44-jährige Remscheiderin im November 2009 vom örtlichen Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 115 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden. Die Reinigungskraft bezog damals Hartz-IV-Leistungen.

Als sie während des Leistungsbezugs ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis einging, teilte sie das der Behörde jedoch nicht mit: "Ich habe gedacht, dass regelt der Arbeitgeber, weil ich da ja meine Sozialversicherungsnummer abgegeben hatte." Ebenso verschwieg sie den Nebenjob der mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Tochter. Da die Frau wegen eines ähnlichen Falls schon einmal vor Gericht stand, erschien der Staatsanwaltschaft die verhängte Strafe zu gering.

Im Berufungsverfahren bot sich jedoch allen Prozessbeteiligten ein anderes Bild. Nach einer mehrmonatigen Probezeit hat die Angeklagte inzwischen eine feste Anstellung gefunden. Zudem tritt sie nun auch noch eine nachmittägliche Putzstelle an: "Ich bin darüber so glücklich. Jetzt kann ich endlich anfangen, meine Schulden zurückzuzahlen." Denn da hat sich — nicht zuletzt durch die verhängten Geldstrafen — mittlerweile eine Summe von rund 10 000 Euro angehäuft.

"Ich habe sehr viel Achtung davor, dass die Angeklagte morgens und abends arbeiten geht", sagte die Staatsanwältin. Die Alleinerziehende brauche aber ein festes Gerüst, um ihre Verhältnisse zu ordnen. Daher plädierte die Juristin für eine geringfügige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Damit sei es möglich, der Frau einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen und ihr eine Schuldnerberatung als Bewährungsauflage zu erteilen. "Der Staat sollte ihr in ihrer Situation Unterstützung gewähren und sie nicht nur bestrafen", sagte die Vertreterin der Anklage.

Die Richterin und zwei Schöffen sahen dies ähnlich, kamen jedoch in ihrem Urteil zu einer anderen Lösung. Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt, die unter Vorbehalt gestellt wurden. Das heißt, dass die Beschuldigte die Strafe nur dann zahlen muss, wenn sie gegen Auflagen des Urteils verstößt.

Offenkundig haben die Strafverfahren jedoch Eindruck hinterlassen. Bevor die Frau nämlich ihre jetzige Tätigkeit antrat, war sie erneut arbeitslos geworden. Damals hatte sie bei der Arge überhaupt keine Leistungen beantragt: "Ich hatte Angst, wieder etwas falsch zu machen."

Somit herrschte im Gerichtssaal seltene Einigkeit: "Sie ist eine liebe, ehrliche und fleißige Frau. Ich glaube nicht, dass sie die Arge betrügen wollte", sagte der Pflichtverteidiger.

(RP)
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