Remscheid: Immer wieder Drogen – zwei Jahre auf Bewährung
VON JOACHIM RÜTTGEN - zuletzt aktualisiert: 25.03.2009Remscheid (RPO). 0,6 Gramm Amphetamine in einer Kaugummi-Dose brachten einem 19-Jährigen gestern zwei Jahre Haft auf Bewährung ein. Seit fünf Jahren beschäftigt sich die Justiz mit dem jungen Mann, der immer wieder gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt, im Drogenmilieu verkehrt und schon neun Monate in Haft saß. Richter Uwe Intorf glaubte der Aussage des Angeklagten gestern nicht, er habe keine Ahnung, vom wem das Betäubungsmittel stamme. Staatsanwalt Bernd Hogrebe hatte 21 Monate Haft ohne Bewährung gefordert.
Leichter Cannabis-Duft
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung am Tatabend im Oktober 2008 fanden Polizeibeamte neben den Amphetaminen Reste anderer Drogen sowie Utensilien für den Konsum. "Das lag da alles ganz offen rum", meinte ein Beamter. Und es habe leicht nach Cannabis gerochen. Das verwunderte Richter und Staatsanwalt, schließlich stand der 19-Jährige unter Bewährung. Vor acht Wochen habe er auch gekifft, gab er zu. Geld für ein Drogenscreening, das Bewährungsauflage war, habe er aber nicht.
Seit seinem 13. Lebensjahr konsumiert der Angeklagte Drogen. Immer wieder fiel er durch Einbrüche auf, die er zur Finanzierung seiner Drogensucht begang. Mittlerweile befindet er sich in einer Qualifizierungsmaßnahme, wird Mitte des Jahres in eine Ausbildung übernommen und freut sich darauf, dass seine Freundin bald ein Kind erwartet. Die Bewährungshelferin bescheinigte dem Angeklagten Verantwortungsbewusstsein. Für einen Alkohol- oder Drogenmissbrauch gebe es keine Anzeichen. Sie schlug einen Jugendarrest vor.
Auch der Verteidiger sah eine günstige Sozialprognose; bis auf die Screenings seien alle Auflagen erfüllt worden. "Ich glaube meinem Mandanten", betonte er. Es gebe Rückschläge, aber er sehe den roten Faden in dessen Leben. Jugendgerichtshelfer Marko Plesnik erinnerte an eine Gerichtsverhandlung vor einigen Jahren, als der Angeklagte regelrecht ausgerastet sei. Heute sei er viel reifer geworden. "Er will was aus sich machen und seinem Kind etwas bieten. Zu 100 Prozent hat er seinen Weg noch nicht gefunden, aber es ist schon viel besser."
Das alles überzeugte Bernd Hogrebe nicht. "Wenn jemand so intensiv gegen Auflagen verstößt und immer wieder Drogen konsumiert, hat er keine günstige Sozialprognose. Er versucht immer wieder, sich geschickt durchzulavieren."
Ein Bewährungsversager
Intorf machte sich die Entscheidung nicht leicht, diskutierte lange mit den Schöffen. "Er ist ein einschlägiger Bewährungsversager, trotzdem haben wir mit Blick auf eine günstige Sozialprognose Bewährung ausgesprochen", sagte er. Mit einer Haft mache man mehr kaputt, das Gericht habe das "bisschen Entwicklung" honoriert. Intorf gab zu, dass das Urteil ein "gewagter Schritt" sei, denn mit dieser Bewährung gebe sich das Gericht ein bisschen der Lächerlichkeit hin.
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