Remscheid: Kündigung wegen 59 Cent abgewendet
VON STEFANIE BONA - zuletzt aktualisiert: 31.03.2009 - 14:44Remscheid (RPO). Die stellvertretende Leiterin der Aldi-Filiale in der Kirchhofstraße darf ihren Arbeitsplatz behalten. Die 48-Jährige hatte gegen die fristlose Kündigung geklagt, die der Discounter wegen der Mitnahme eines Päckchens Damenbinden ausgesprochen hatte. Das Wuppertaler Arbeitsgericht sah es jedoch nicht als erwiesen an, dass sich die Mitarbeiterin absichtlich betriebsschädigend verhalten hatte.
An einem Samstag war die Kasse der Filiale bereits abgeschlossen. Daher legte die Frau nach Absprache mit einer Kollegin den Preis von 59 Cent auf einen Tisch in einem Aufenthaltsraum und nahm die Binden mit. Am folgenden Montagnachmittag machte die Bezirksleiterin die Kassiererin auf das Geld aufmerksam, die den Betrag dann wieder einsteckte, ohne ihn in die Kasse zu legen.
Dass sie damals gedankenlos gehandelt habe, gab die Verkäuferin unumwunden zu. Allerdings sei an jenem Tag gesundheitlich angeschlagen gewesen und habe aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens massiv unter Druck gestanden.
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