Remscheid: Letzte Bewährung für Süchtigen
VON BERND GEISLER - zuletzt aktualisiert: 30.07.2009Remscheid (RPO). Nach sechs Jahren Drogenkonsum scheinen die Anzeichen für eine Besserung gegeben zu sein. Das war die Meinung des Schöffengerichtes, vor dem sich ein 19-jähriger Schüler wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten musste. Er war im Oktober 2008 mit 1,4 Gramm Marihuana guter Qualität erwischt worden.
Mit 14 Jahren hatte er mit dem Rauschgift-Konsum begonnen. Durchweg Marihuana, "zwischendurch auch mal Pep gezogen", sagte er. Der Jugendliche war Amtsrichter Uwe Intorf nicht unbekannt. Er kennt die Familienverhältnisse des Jungen. Der Angeklagte habe in früher Jugend ein hartes Päckchen zu tragen gehabt, meinte er. "Scheidung der Eltern und die Mutter mehrfach in der Klinik." Das blieb offensichtlich nicht ohne Spuren.
Drogenberatung fruchtete nicht
Bereits im Mai 2007 war der junge Mann zu einer Strafe auf Bewährung wegen unerlaubten Drogenkonsums verurteilt worden. Während dieser Bewährung musste er eine Drogenberatung in Anspruch nehmen. Doch nach einigen Terminen fruchteten die Gespräche nicht mehr, die Beraterin forderte eine stationäre Behandlung. Der Angeklagte lehnte sie ab – keine guten Voraussetzungen für seine Verhandlung.
Sein Bewährungshelfer zitierte die Meinung der Drogenberatung: Der Angeklagte verfüge nicht über Krankheitseinsicht. Er behauptet, es sei alles nur Zufall gewesen, und schuld seien immer die anderen. Er wolle also nur um die Konsequenzen seiner Handlungen herumkommen.
Damit stand das Gericht vor der Frage: Bewährung oder nicht? Der Angeklagte hatte zum letzten Mal im November 2008 Drogen konsumiert. Sein Realschulzeugnis war bis auf eine schlechte Zensur in Englisch, die er durch eine Nachprüfung korrigieren will, gut. "Ist der Angeklagte entwicklungsfähig?", fragte der Richter die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. "Ja", lautete die Antwort.
Da setzte der Staatsanwalt dem Angeklagten die Pistole auf die Brust: "Unterziehen Sie sich jetzt einer stationären Behandlung?" Der Angeklagte bejahte.
Urteil: sechs Monate Jugendstrafe
Das Urteil entsprach dann im Prinzip nicht nur der Forderung des Staatsanwalts, sondern auch der Meinung des Verteidigers und sogar des Angeklagten. Sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung mit den Auflagen: Beginn einer stationären Therapie, monatliche Abgabe eines Drogen-Screenings und bis zur Aufnahme der stationären Behandlung 40 Stunden gemeinnützige Tätigkeit pro Monat.
"Bewährung heißt jetzt wirklich Bewährung", ermahnte der Richter den Angeklagten. "Auf jeden Fall!", war dessen Antwort.
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