Remscheid: Mann schlägt Stiefsohn – Bewährung
VON JOACHIM RÜTTGEN - zuletzt aktualisiert: 04.07.2009Remscheid (RPO). Schläge, Ohrfeigen, Schubsereien – wegen Misshandlung seines Stiefsohnes musste sich ein 34-jähriger Mann vor Amtsrichter Uwe Intorf verantworten. Nach der Beweisaufnahme stand für ihn fest, dass es sich nicht um rohe Misshandlungen, sondern um vorsätzliche Körperverletzung handelte. Er verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.
Zwischen Oktober 2005 und Februar 2008 soll der Mann den Sohn seiner Lebensgefährtin zweimal traktiert haben – einmal soll er ihn zur Schule geschubst und ihm drei Ohrfeigen versetzt haben. Die Mutter eines anderen Kindes griff ein und verhinderte noch Schlimmeres. Auslöser für den zweiten Vorfall war ein Streit der Mutter mit ihrem Sohn. Der Angeklagte soll den Jungen gegen eine Zimmerwand geschleudert haben. Der 13-Jährige erlitt starke Rückenschmerzen.
Der Angeklagte, der seit 1990 mehrmals wegen Diebstahls, Erschleichung von Leistungen und Fahnenflucht vor Gericht stand, sprach von einem angespannten Verhältnis zum Stiefsohn. Der Junge sei oft ungehorsam und temperamentvoll. Körperliche Übergriffe habe es gegeben. Und eine Anklage wegen Misshandlung. Damals hatte der Mann den Jungen so stark auf den Oberschenkel geschlagen, dass es einen Abdruck gab.
Der 34-Jährige behauptete, der Sohn seiner Lebensgefährtin würde sich absichtlich schlagen lassen, "damit die Flecken an Schulter und Rücken nach mehr aussehen als eigentlich ist."
Sohn vertraute sich Ärzten an
Vor allem die Schulschwänzerei des 13-Jährigen habe für Streit gesorgt. "Er mag kein Friedensengel sein, aber das rechtfertigt nicht ihre Taten", erwiderte Richter Intorf. Mittlerweile ist der Sohn zu seinem leiblichen Vater gezogen. Zu seiner Mutter, die jede Aussage verweigerte, hat er kaum noch Kontakt.
Als der Junge im Februar 2008 als Radfahrer bei einem Unfall von einem Auto angefahren und ins Krankenhaus gebracht wurde, hatte er sich dem Arzt im Sana-Klinikum anvertraut. "Er sagte mir, dass er zu Hause geschlagen und misshandelt werde", sagte der 35-Jährige.
Der 13-Jährige gab an, dass er sich bei seinem Vater gut aufgehoben fühle. "Bei meinem Stiefvater bin ich richtig geschlagen worden, es gab aber auch mal nur Schläge auf den Hinterkopf", berichtete er. Mit leerem und fast teilnahmslosen Blick verfolgte der Angeklagte die Aussage des Jungen. "Für mich war es schon ziemlich heftig", sagte der 13-Jährige, "das hat weh getan."
Die Staatsanwältin forderte wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und zusätzlich 100 Arbeitsstunden.
Richter Uwe Intorf blieb jedoch unter dieser Forderung, "weil ich den Eindruck habe, dass sie die Tat bedauern. Sie sind der Erwachsene, er das Kind; da müssen sie anders reagieren. Ihr Stiefsohn ist nicht irgendein Feind, sondern ein kleiner Mann, der ihnen anvertraut war", erklärte Intorf.
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