Remscheid: MKS – Ermittlungen eingestellt
VON CHRISTIAN PEISELER - zuletzt aktualisiert: 23.12.2010Remscheid (RPO). Die Staatsanwaltschaft folgt in ihrem Bericht in weiten Teilen der Argumentationslinie des Rechnungsprüfungsamtes: Die Mitarbeiter haben sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Die Mitarbeiter der Musik- und Kunstschule können zu Weihnachten durchatmen. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue eingestellt. Das bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Wolf Tilmann Baumert. Damit kommen die Staatsanwälte zu einem ähnlichen Schluss wie die Berichterstatter des Rechnungsprüfungsamtes (RPA), die die Arbeitsweise der Musik- und Kunstschule unter die Lupe genommen haben. Fazit: Die Mitarbeiter der MKS haben sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Problematische Vergütung
Ein Prüfbericht aus dem Dezernat von Kulturdezernent Dr. Christian Henkelmann hatte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor den Sommerferien eine Lawine von Verdächtigungen ins Rollen gebracht. Das Papier beschreibt "problematische Vergütungs- und Überstundenpraktiken". Diese Regelungen sind nach dem Ausscheiden des MKS-Leiters Thomas Holland-Moritz im Jahr 2009 und einer langjährigen Verwaltungsangestellten aufgefallen.
Gutachten
Gutachten Die Stadt hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, wie es mit der Remscheider Musik- und Kunstschule unter den Prämissen des Haushaltssicherungskonzeptes weitergehen soll. Ein Vorentwurf liegt Kulturdezernent Henkelmann bereits vor.
Ziel Die Stadt will ihren Zuschuss um 400 000 Euro reduzieren. Zurzeit gibt sie 800 000 Euro pro Jahr.
Der Vorwurf lautete im Kern: Die Musiklehrer haben Geld für Arbeit bekommen, die sie nicht geleistet haben. Für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts wurden den fest angestellten Kräften Überstunden angerechnet, obwohl sie dafür in ihren Verträgen ein Zeitpolster hatten, lautet der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft entlastet die Mitarbeiter nun vom Verdacht der Untreue. Es sei für die Stadt kein Schaden entstanden. Die Staatsanwaltschaft folgt bei den Überstundendeputaten und der Bezahlung der Honorarkräfte der Argumentation des RPA. Alle Zusatzdeputate seien aus musikpädagogischer Sicht begründet gewesen. Zu den Zusatzleistungen zählen zum Beispiel die Vorbereitung von Konzerten, Wettbewerben, die musikalische Früherziehung und besondere Aufsichtspflichten.
Im Grundsatz sei dies nicht zu beanstanden. Allerdings kritisiert der RPA-Bericht, die Kriterien für die Anerkennung seien für das Personalamt nur schwer nachvollziehbar. An der Art und Weise, wie Thomas Holland-Moritz sein Amt geführt hat, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft hingegen juristisch nichts zu beanstanden gewesen. Er habe von seinem Direktionsrecht Gebrauch gemacht und war aufgrund der dezentralen Ressourcenverwaltung nicht verpflichtet, sich mit dem Personalamt abzusprechen.
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