Remscheid Mordversuch — Angeklagter verurteilt

Remscheid · "Ich schwöre auf mein Leben, auf meine Kinder, auf meine Tochter: Ich habe meiner Frau nichts getan." Diesen Beteuerungen des Angeklagten, der am 3. Januar an der Freiheitsstraße seine von ihm getrennt lebende Ehefrau niedergeschlagen und mit fünf Schüssen lebensgefährlich verletzt haben soll, schenkte das Gericht keinen Glauben.

Auch die Strategie von Verteidiger Björn Birkenbach, die der Vorsitzende Richter ausdrücklich als "engagiert und intelligent" lobte, konnte die fünfte Große Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts nicht umstimmen. So wurde der in Remscheid lebende Italiener gestern wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Damit folgte die Kammer dem Antrag von Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt. Bernd Benscheid als Vertreter der Nebenklage hatte aufgrund der schweren und folgenreichen Verletzungen seiner Mandantin für eine lebenslängliche Haftstrafe plädiert. Obwohl bis heute die Tatwaffe nicht gefunden wurde, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte seiner Frau aufgelauert und versucht hat, sie zu töten. "Das Bündel von Indizien spricht für seine Täterschaft", sagte der Richter. Dabei waren wohl vor allem die DNA-Spuren, die auf einem am Tatort zurückgelassenen, selbst gebastelten Schalldämpfer gefunden wurden, für die Kammer der entscheidende Beweis. Denn nicht nur auf dem Schaumstoff, sondern auch an der Innenseite des benutzten Klebebandes befand sich genetisches Material, das eindeutig dem Beschuldigten zugeordnet werden konnte. Ebenso seien die an der Hand und an der Kleidung des 39-Jährigen gefundenen Schmauchspuren als Beleg für seine Schuld anzusehen, auch wenn sie dort nur in geringen Mengen festgestellt werden konnten.

Dass Munitionsspuren durch die ermittelnden Polizeibeamten bei der Verhaftung übertragen worden seien, schließt das Gericht aus. Zumal auch am Innensaum der Hose des Angeklagten derlei Abdrücke entdeckt wurden. Hinzu komme, dass das Opfer ihren Mann als Täter identifiziert habe.

"Auch wenn man Bedenken gegen diese Aussage hegt, bleiben unterm Strich objektive Umstände, die deutlich zu Lasten des Angeklagten gehen", so die Kammer. Rechtsanwalt Birkenbach behält es sich vor, gegen das Urteil Revision einzulegen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort