Remscheid: Nach Raubüberfall Haftstrafe für Duo
zuletzt aktualisiert: 27.01.2011Remscheid (RPO). Um ihr Leben nach zahlreichen Vergehen, massiven Alkohol- und Drogenproblemen in den Griff zu bekommen, erhielten zwei junge Männer jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht eine letzte Chance.
Sollten sie diesen Strohhalm nicht ergreifen, droht nicht nur eine lange Haftstrafe, sondern auch ein verpfuschtes Leben. "Falls Sie innerhalb der Bewährungszeit noch einmal auffällig werden, ziehe ich Sie direkt aus dem Verkehr. Sie haben jetzt einiges zu verlieren. Das muss ihnen klar sein", wandte sich Richter Uwe Intorf an den älteren Angeklagten.
Passanten in Altstadt bedroht
Gemeinsam mit dem knapp vier Jahre jüngeren Mittäter hatte der heute 23-Jährige in der Lenneper Altstadt einen zufällig vorbeikommenden Passanten bedroht und ihm ein wenig wertvolles Handy sowie die Geldbörse entwendet, in der sich gerade einmal 80 Cent befanden. Als das jugendliche Opfer davon sprach, Bekannte zu informieren, erhielt er von den aggressiven Räubern Faustschläge und Tritte. Eine Flasche Schnaps, "ein paar Bier" und einige Gläser Whiskey habe er zuvor getrunken, erinnerte sich der jüngere Beschuldigte.
Sein Kumpel räumte ein, zu jener Zeit ein massives Alkohol- und Drogenproblem gehabt zu haben. Nach dem Überfall verscherbelten sie das Mobiltelefon für zehn Euro an einen Bekannten, das Geld wurde postwendend wieder in den Kauf von harten Getränken investiert. Beide waren in vollem Umfang geständig und versicherten recht glaubhaft ihr Bedauern. "Es tut mir echt leid", sagte der ältere Angeklagte unter Tränen.
Grundsätzlich hatten beide Täter keine schlechten Startbedingungen. Doch innerfamiliäre Konflikte, die Erfahrung von erheblicher Gewalt in der eigenen Familie und auch eine chronische Erkrankung bei dem heute 19-Jährigen brachten beide vom geraden Weg ab. Frust und traumatische Erlebnisse wurden im Alkohol ertränkt. Gleichwohl schienen beide nun erkannt zu haben, dass es für die Angeklagten fünf vor zwölf ist.
Der Jüngere absolviert im Gefängnis eine Ausbildung, der Mittäter hat inzwischen aus eigenem Antrieb eine Therapie begonnen und erfolgreich abgeschlossen. Auch befindet er sich in einer Qualifizierungsmaßnahme, die laut Aussage seines Betreuers im Sommer in einem Ausbildungsplatz mündet. So wurde er wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit berücksichtigte das Gericht die positive Sozialprognose. "Er hat für sich die Reißleine gezogen, das haben wir ihm hoch angerechnet", führte der Amtsrichter aus.
Die Haftzeit für den jüngeren Angeklagten verlängert sich zwar nach dem jüngsten Urteil, doch kann er damit seine im Gefängnis begonnene Ausbildung zu Ende bringen.
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