Remscheid: Praktikantin sexuell genötigt
VON JOACHIM RÜTTGEN - zuletzt aktualisiert: 24.10.2007Remscheid (RPO). Ein 53-Jähriger wurde gestern vom Remscheider Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Bis zuletzt hatte der Angeklagte die Tat abgestritten. Das heute 19-jährige Opfer musste sich einem Glaubwürdigkeitsgutachten unterziehen.
Ihrem Peiniger war die 16-jährige Praktikantin schutzlos ausgeliefert: Mit anzüglichen Bemerkungen über ihre Kleidung und Fragen zu ihrem Sexualleben ging es los. Dann zeigte er ihr, was es heißt, devot zu sein. Es folgten Streicheleien und ein Griff an die Brust. Gestern wurde ein 53-Jähriger wegen sexueller Nötigung und Ausnutzung einer Schutzbefohlenen in einem minderschweren Fall vom Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Auflagen: 1500 Euro Geldbuße und das Verbot, in den nächsten drei Jahren Praktikanten einzustellen. Staatsanwalt und Nebenkläger hatten ein Jahr und acht Monate auf Bewährung gefordert.
„Tat ist ein Hammer“
Das Mindeststrafmaß für sexuelle Nötigung in einem minderschweren Fall liegt nach Angaben von Richter Rainer Hamann bei mindestens sechs Monaten Freiheitsentzug. „Diese Tat hier ist schon ein Hammer, da geht nichts unter einem Jahr“, erklärte er.
Hatte der Angeklagte beim Prozessauftakt Mitte Februar noch seine Unschuld beteuert, schwieg er gestern. Auf Antrag der Verteidigung war die Verhandlung damals vertagt worden, um vom Opfer ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen. Der 63-jährige Diplom-Psychologe führte aus, dass die junge Frau intelligent sei, sprachlich nachvollziehbar erzähle und das wenig komplexe Geschehen gut, detailliert und differenziert darstelle. „Ihre Argumentation ist logisch, Widersprüche gibt es nicht“, betonte er. Hinweise auf falsche Beschuldigungen gebe es nicht. „Bei den Schilderungen handelt es sich nicht um eine frei erfundene Geschichte. Sie hat auch keine früheren Erlebnisse übertragen“, sagte er. Die 19-Jährige war zuvor zweimal Opfer sexuellen Missbrauchs geworden.
Immer wieder versuchte der Verteidiger, die Aussagekraft des Gutachtens anzuzweifeln. Als der Psychologe zugab, nicht regelmäßig Gespräche mit einem Supervisor zu führen, stellte der Jurist einen Befangenheitsantrag, weil er den Gutachter für ungeeignet halte. „Das hat aber doch nichts mit Befangenheit zu tun“, entgegnete Staatsanwalt Bernd Hogrebe. Als Richter Rainer Hamann den Antrag als unbegründet ablehnte, sah er sich prompt selber einem Befangenheitsantrag ausgesetzt. Auch den lehnte das Gericht ab.
Staatsanwalt und Nebenkläger waren der Meinung, dass die junge Frau die Tat schlüssig geschildert habe. Einsicht sei beim Angeklagten nicht zu erkennen. Sein „letztes Wort“ ergriff der 53-Jährige dann aber doch: „Ich zeige keine Reue, weil ich nicht schuldig bin.“
Hamann machte deutlich, dass er überzeugt von einer Nötigung sei. Der Angeklagte habe es ausgenutzt, dass sich die Praktikantin nicht gewehrt habe. „Juristisch ist das ein Gewaltakt“, erklärte er.
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