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Remscheid: Räuberische Erpressung – ein Jahr Freiheitsstrafe

VON JOACHIM RÜTTGEN - zuletzt aktualisiert: 17.10.2008

Remscheid (RPO). Nur wenig Einsicht zeigte ein 24-Jähriger auf der Anklagebank des Schöffengerichtes. Wegen versuchter räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall wurde er gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen.

Amtsrichter Wolfram von Borzeszkowski war überzeugt davon, dass der junge Mann im März 2007 mit einem im Oktober vergangenen Jahres zu einem Dauerarrest verurteilten Komplizen zwei junge Männer am Ebert-Platz angepöbelt, geschlagen und erpresst hatte. Der Angeklagte gab an, die beiden nur um eine Zigarette gebeten zu haben; anschließend habe er gefragt, wo er nachts um 3 Uhr Geld wechseln könne. Dann sei es zu einer Rangelei gekommen. Eines der Opfer hatte sich mit Pfefferspray gegen die Übergriffe des 24-Jährigen gewehrt, der 1,8 Promille im Blut hatte und seinerseits Strafantrag gegen das Opfer gestellt hatte.

Der Angeklagte sei auf sie zugekommen, habe sofort geschubst, zugeschlagen und die Herausgabe von Zigaretten gefordert, gaben die beiden Opfer an. Einer von beiden sollte auch sein Geld rausrücken. „Die standen fünf Meter vor uns, und ich wusste, das was passiert“, sagte ein 23-Jähriger. Grundlos hätte der Angeklagte drauflos geschlagen. Auch sein Kumpel bestätigte, dass der Angeklagte üble Drohungen ausgesprochen habe und äußerst aggressiv war. Nachdem er zum Markt geflüchtet war, sei er von dem 24-Jährigen sogar verfolgt und zu Boden gerissen worden.

Der Staatsanwalt vermisste ein Geständnis des Angeklagten und hegte keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen. Das sah der Verteidiger anders: Natürlich sei das Geschehen dramatisch, und er wolle auch nichts beschönigen, aber man müsse erkennen, dass es nur um einen Streit ging, der eskaliert sei. „Keine ruhmreiche Tat meines Mandanten, aber der Vorsatz für eine räuberische Erpressung fehlt“, erklärte er und forderte Freispruch.

Dem entsprach der Richter nicht: „Jeder von ihnen hat sich ein Opfer ausgesucht, vor sich hergetrieben, geschlagen und bedroht. Ihre Einlassung halte ich für eine Schutzbehauptung“, sagte er. Die Aussagen der Zeugen seien lebensnah geschildert. „Es ist erschreckend, mit welcher Aggressivität und Gewaltbereitschaft sie vorgegangen sind“, sagte von Borzeszkowski.

Quelle: RP

 
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