Remscheid: Schüler drohte mit Amoklauf
VON JOACHIM RÜTTGEN - zuletzt aktualisiert: 04.12.2007Remscheid (RPO). Knapp zwei Wochen nach seiner Tat musste sich gestern ein 16-Jähriger vor Gericht verantworten. Der Jugendliche hatte im Internet für den 22. November einen Amoklauf an seiner Schule angekündigt.
Einfaches Verfahren
Der 16-jährige Realschüler wurde gestern nach dem so genannten „vereinfachten Jugendverfahren“ verurteilt. Das Modell „Staatsanwalt vor Ort“ ermöglicht es, Straftäter so viel schneller vors Gericht zu bringen. Hierbei darf der Richter aber keine Strafe verhängen, sondern nur eine jugend-gerichtliche Weisung aussprechen.
Von einer „spontanen und blödsinnigen Idee“ sprach Amtsrichter Uwe Intorf. Er verwarnte gestern einen 16-jährigen Schüler der Alexander-von-Humboldt-Realschule und verdonnerte ihn zu 40 Stunden sozialem Hilfsdienst wegen Störung des öffentlichen Friedens.
Der Jugendliche hatte im Internet für den 22. November einen Amoklauf an seiner Schule angekündigt. Zwei nach unten offene Dreiecke im Internet signalisierten das – zusammen mit Fotos von ihm, die ihn in ein Arafat-Tuch gehüllt zeigen. „An dem Abend hatte ich Langeweile und habe meinen Vater gefragt, ob er Fotos von mir machen kann.
Die Bilder habe ich online gestellt und um Kommentare gebeten“, erklärte der 16-Jährige. Ein Freund habe geschrieben, er sehe aus wie ein Amokläufer, und daraufhin habe er die Drohung geschrieben. Als die Meldung im Netz kursierte, informierte ein Freund die Rektorin der Schule. Sie alarmierte sofort die Polizei.
Nach mehrfachen Vernehmungen gab der 16-Jährige die Tat zu und zeigte sich auch gestern einsichtig. „Es tut mir leid, dass das so eskaliert ist, ich war selber geschockt“, meinte er. Intorf verdeutlichte, dass seine Tat keine belanglose Sache sei und erinnerte an die schrecklichen Amok-Läufe in Erfurt und Emsdetten. „Das kommt sofort hoch. Viele Eltern sind in großer Sorge. Es kann niemand wissen, dass keine ernsthaften Absichten hinter der Drohung stehen.“
Die Eltern des 16-Jährigen zeigten sich geschockt. „Wir waren fix und fertig, haben die Welt nicht mehr verstanden“, sagte die Mutter unter Tränen. Dem Richter lag eine pädagogische Stellungnahme der Schule vor, in der dem 16-Jährigen gute soziale Kontakte sowie ein höfliches und angemessenes Verhalten attestiert werden.
„Uns geht es nicht darum, ihren Sohn ungespitzt in den Boden zu rammen, sondern er soll lernen, seine Grenzen besser zu beachten“, erläuterte der Richter den Eltern. Die Jugendgerichtshilfe bat darum, den Vorfall „niederschwellig“ zu verfolgen. Es handele sich um alterstypische Grenzspielchen zwischen Jux und Ernst. Der Schüler sei erschrocken über die Wirkung.
Richter Intorf erklärte, im Jugendrecht gehe es nicht darum, eine Schuld auszusprechen, sondern aus erzieherischen Gründen zu ermahnen. „Das war eine leichtfertige und kindliche Tat.“. Der 16-Jährige habe völlig unüberlegt gehandelt. „Wenn aber noch was anfällt, rappelt es im Karton. Ich gebe dir eine Chance“, erläuterte Intorf dem Schüler.
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